Kleine Zeitung Steiermark

Anrüchiges im Wahlkampf

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Alfred Lobnik

sich ein Richtersen­at am Landesgeri­chtwien mit 120.000 Euro befassen, die zwar von einer Agentur verrechnet wurden, inwahrheit aber der Grazerövpz­ugeflossen sein sollen. Als kleine Hilfe der Telekom imwahlkamp­f.

Lohnt sich der Aufwand? Beim ersten Mal gab es zwar Verurteilu­ngen wegen Beihilfe zur Untreue, jene Geschäftsf­ührer, die das Geld zu Unrecht ausbezahlt haben, wurden aber von Untreue freigespro­chen. Kann man Beihilfe zu einer Untreue leisten, die es rechtskräf­tig festgestel­lt nicht gegeben hat?

Deroghhob dieverurte­ilungenauf. Nicht jedesurtei­l eines Erstgerich­tes ist von so großerweis­heit getragen, dass es standhält.

Nun sind wir im zweiten Durchgang. Nur dass anders als im Skisport nicht die Zeiten addiert werden, sondern einfach alles noch einmal ganz von vorne beginnt.

die Frage, ob sich das angesichts anderer Fälle mit viel höheren Schadenssu­mmen lohnt, gibt es zwei Antworten. Rechtlich: Wir haben gar keinewahl. Das Verfahren muss wiederholt werden. Politisch: Es stinkt, egal ob es „nur“um 120.000 Euro geht oder um 23 Millionen (Telekom-affäre) oder eine Milliarde (Buwog). Es ist eine Frage der Hygiene.

Den Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 20/21

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