Anrüchiges im Wahlkampf
Alfred Lobnik
sich ein Richtersenat am Landesgerichtwien mit 120.000 Euro befassen, die zwar von einer Agentur verrechnet wurden, inwahrheit aber der Grazerövpzugeflossen sein sollen. Als kleine Hilfe der Telekom imwahlkampf.
Lohnt sich der Aufwand? Beim ersten Mal gab es zwar Verurteilungen wegen Beihilfe zur Untreue, jene Geschäftsführer, die das Geld zu Unrecht ausbezahlt haben, wurden aber von Untreue freigesprochen. Kann man Beihilfe zu einer Untreue leisten, die es rechtskräftig festgestellt nicht gegeben hat?
Deroghhob dieverurteilungenauf. Nicht jedesurteil eines Erstgerichtes ist von so großerweisheit getragen, dass es standhält.
Nun sind wir im zweiten Durchgang. Nur dass anders als im Skisport nicht die Zeiten addiert werden, sondern einfach alles noch einmal ganz von vorne beginnt.
die Frage, ob sich das angesichts anderer Fälle mit viel höheren Schadenssummen lohnt, gibt es zwei Antworten. Rechtlich: Wir haben gar keinewahl. Das Verfahren muss wiederholt werden. Politisch: Es stinkt, egal ob es „nur“um 120.000 Euro geht oder um 23 Millionen (Telekom-affäre) oder eine Milliarde (Buwog). Es ist eine Frage der Hygiene.
Den Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 20/21