„Welche Konsequenzen hat ein Kopftuchverbot?“
Während der Minister seine Meinung geändert hat, werfen Kritiker Fragen auf. Bildungsdirektorin begrüßt Diskussion um das Verbot.
schen Familien „erfahren, wie es ist, ohne Kopftuch und damit ohne die Fokussierung auf ihr Geschlecht und ihre Sexualität aufzuwachsen“. Dazu brauche es aber etwa mehr Schulsozialarbeit. Zudem wirft sie Fragen auf: „Wer kontrolliert und welche Konsequenzen gibt es?“
Die Regierung könnte das „Kinderschutzgesetz“nach eigener Einschätzung sogar per einfachgesetzlichem Beschluss, also ohne Zustimmung der Opposition umsetzen – jedoch nur für Volksschulen. Für Kindergärten bräuchte es eine 15a-vereinbarung mit den Ländern oder eine Verfassungsmehrheit im Parlament. Letztere geht nur mit SPÖ oder Neos.
Von den rund 74.700 Schülern, die in der Steiermark Pflicht-
Andere Länder
Frankreich: Schüler dürfen weder Kopftuch noch Kippa oder größeres Kreuz tragen. Belgien: Theoretisch ist ein Verbot für Schülerinnen möglich. Kopftuchverbote für Lehrerinnen gibt es in Frankreich, in Teilen Deutschlands und teils in der Schweiz.
schulen (Volks- und Neue Mittelschulen) besuchen, sind laut Landesschulrat rund 6000 muslimisch. „Die Zahl steigt, daher steigt auch in den Volksschulen die Anzahl der Kinder mit Kopftuch“, sagt Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner (ÖVP). Daher sei es nötig, über eine Regelung auch für 10- bis 14-Jährige zu diskutieren. „Auch die islamische Glaubensgemeinschaft muss zur Kenntnis nehmen, dass sich eine Gesellschaft über äußerlich sichtbare Glaubensäußerungen Gedanken macht“, sagt Meixner. Eine gesetzliche Grundlage für ein Kopftuchverbot per Schul-hausordnung gibt es nicht.
Für „gar nicht sinnvoll“hält das Verbot Alexander Loretto, Direktor dervolksschule St. Andrä in Graz, an dessen Schule derzeit von 70 muslimischen Mädchen zwei einkopftuch tragen: „Das ist schon ein ziemlicher Eingriff in private Angelegenheiten.“Problematisch wäre es nur, wenn ein Kindzumkopftuch gezwungen würde.
Ob ein Kopftuchverbot rechtlich hält, ist fraglich. Verfassungsexperten rechnen mit Klagen bis zum Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.