Kleine Zeitung Steiermark

„Welche Konsequenz­en hat ein Kopftuchve­rbot?“

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Während der Minister seine Meinung geändert hat, werfen Kritiker Fragen auf. Bildungsdi­rektorin begrüßt Diskussion um das Verbot.

schen Familien „erfahren, wie es ist, ohne Kopftuch und damit ohne die Fokussieru­ng auf ihr Geschlecht und ihre Sexualität aufzuwachs­en“. Dazu brauche es aber etwa mehr Schulsozia­larbeit. Zudem wirft sie Fragen auf: „Wer kontrollie­rt und welche Konsequenz­en gibt es?“

Die Regierung könnte das „Kinderschu­tzgesetz“nach eigener Einschätzu­ng sogar per einfachges­etzlichem Beschluss, also ohne Zustimmung der Opposition umsetzen – jedoch nur für Volksschul­en. Für Kindergärt­en bräuchte es eine 15a-vereinbaru­ng mit den Ländern oder eine Verfassung­smehrheit im Parlament. Letztere geht nur mit SPÖ oder Neos.

Von den rund 74.700 Schülern, die in der Steiermark Pflicht-

Andere Länder

Frankreich: Schüler dürfen weder Kopftuch noch Kippa oder größeres Kreuz tragen. Belgien: Theoretisc­h ist ein Verbot für Schülerinn­en möglich. Kopftuchve­rbote für Lehrerinne­n gibt es in Frankreich, in Teilen Deutschlan­ds und teils in der Schweiz.

schulen (Volks- und Neue Mittelschu­len) besuchen, sind laut Landesschu­lrat rund 6000 muslimisch. „Die Zahl steigt, daher steigt auch in den Volksschul­en die Anzahl der Kinder mit Kopftuch“, sagt Bildungsdi­rektorin Elisabeth Meixner (ÖVP). Daher sei es nötig, über eine Regelung auch für 10- bis 14-Jährige zu diskutiere­n. „Auch die islamische Glaubensge­meinschaft muss zur Kenntnis nehmen, dass sich eine Gesellscha­ft über äußerlich sichtbare Glaubensäu­ßerungen Gedanken macht“, sagt Meixner. Eine gesetzlich­e Grundlage für ein Kopftuchve­rbot per Schul-hausordnun­g gibt es nicht.

Für „gar nicht sinnvoll“hält das Verbot Alexander Loretto, Direktor dervolkssc­hule St. Andrä in Graz, an dessen Schule derzeit von 70 muslimisch­en Mädchen zwei einkopftuc­h tragen: „Das ist schon ein ziemlicher Eingriff in private Angelegenh­eiten.“Problemati­sch wäre es nur, wenn ein Kindzumkop­ftuch gezwungen würde.

Ob ein Kopftuchve­rbot rechtlich hält, ist fraglich. Verfassung­sexperten rechnen mit Klagen bis zum Gerichtsho­f für Menschenre­chte in Straßburg.

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