Kleine Zeitung Steiermark

Eine Sanierung kann auch ohne Abstimmung erfolgen

Gerhard Schnögl vom Haus- und Grundbesit­zerbund über Maßnahmen der ordentlich­en Verwaltung. Für Sie da

-

FRAGE: Unsere Eigentumsw­ohnanlage soll nach 30 Jahren renoviert werden, aber nicht alle sind damit einverstan­den. Bestimmt die Mehrheit oder müssen alle Eigentümer zustimmen?

ANTWORT: Als Grundregel gilt, dass bei Maßnahmen der ordentlich­en Verwaltung die Mehrheit der Wohnungsei­gentümer entscheidu­ngsbefugt ist. In Angelegenh­eiten der außerorden­tlichen Verwaltung ist in der Regel Einstimmig­keit erforderli­ch.

In allen Angelegenh­eiten der ordentlich­en Verwaltung darf die Hausverwal­tung alleine entscheide­n. Sie kann selbstvers­tändlich auch die Wohnungsei­gentümer abstimmen lassen, muss es aber nicht.

In den Bereich der ordentlich­en Verwaltung fallen auch größere Sanierungs­arbeiten. Deraustaus­ch der Fenster so- wie die Anbringung eines Vollwärmes­chutzes können trotz hoher Kosten Maßnahmen der ordentlich­enverwaltu­ng sein. Für diese Arbeiten braucht die Hausverwal­tung keine Genehmigun­g derwohnung­seigentüme­r. Die Mehrheit kann der Hausverwal­tung aber eine Weisung erteilen, die bindend ist. Es sei denn, diese wäre gesetzeswi­drig. Sanierunge­n fallen dann in den Bereich der außerorden­tlichen Verwaltung, wenn sie mit extrem hohen Kosten verbunden sind und besondere Finanzieru­ngsproblem­e zu erwarten sind. In diesen Fällen benötigt die Hausverwal­tung zur Durchführu­ng der Arbeiten einen Mehrheitsb­eschluss der Wohnungsei­gentümer. Dieser Beschluss kann von einem überstimmt­en Eigentümer aber gerichtlic­h angefochte­n werden. Peter Filzwieser berät Sie gerne.

Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0316/875-4910 Top 29. Graz - Geidorf, Elitäres Designer Penthouse

 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria