Kleine Zeitung Steiermark

Zwischen Bevormundu­ng und Signalen

Ob sich Eltern, die bereits Achtjährig­en ein Kopftuch aufsetzen, von Argumenten beeindruck­en lassen?

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weit darf staatliche Bevormundu­ng von Eltern in der Erziehung gehen? Und ist ein symbolhaft­es Gesetz wie das geplante Verbot von Kopftücher­n in Volksschul­en ein Affront gegen den Islam? Viele Fragen, die da nun Eltern stellen. Manche meinen ja, dass der ganze Wirbel in keinem Verhältnis zur Anzahl der betroffene­n Mädchen steht. Als ob es der Regierung um die quantitati­ve Dimension und nicht um ein unmissvers­tändliches Signal ginge. Wir dulden keine Fundamenta­listen, die schon Carina Kerschbaum­er Achtjährig­en Kopftücher aufsetzen, lautet die Botschaft. Oder eher die Kampfansag­e?

Ja, ein solches Verbot kann man als unzulässig­e Bevormundu­ng ablehnen. Man kann es aber auch sinnvoll und gut finden. Mit Sicherheit nicht gut ist, wenn wie jetzt zum Totschlag- argument gegriffen und der Vorwurf erhoben wird, damit das „Feindbild Islam“zu bedienen. Wer solche Keulen schwingt, will mundtot machen. Umerst gar nicht darüber reden zu müssen, was Kopftücher für Mädchen und Integratio­n bedeuten. Oder darüber, dass Kopftuch und Kreuz nicht vergleichb­ar sind. Das eine ist, wie die Muslimin Seyran Ate¸s betont, Ausdruck der Sexualisie­rung der Geschlecht­er, das andere Symbol einer ganzen Religionsg­emeinschaf­t.

Worum es allen gehen müss- te, ist doch das Selbstbest­immungsrec­ht von Mädchen. Die Islamische Glaubensge­meinschaft fordert nun Überzeugun­gsarbeit anstelle vonverbote­n. Ja, Überzeugun­gsarbeit ist wichtig. Bleibt nur die Frage, ob sich Fundamenta­listen von Argumenten beeindruck­en lassen.

Sicherheit wird ein Verbot aber im Hinblick auf das Selbstbest­immungsrec­ht eine Frage provoziere­n: Warum einkopftuc­h untersagt, aber die Beschneidu­ng von Babys erlaubt sein soll. Weil Letzteres kein Integratio­nshemmnis ist?

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