Kleine Zeitung Steiermark

Dem „Vp-sponsoring“

- Von Alfred Lobnik

Das Gericht hält die verdeckte Parteispen­de für die Grazer VP für erwiesen. Die „unschöne“Affäre endete im zweiten Rechtsgang mangels Strafbarke­it dennoch mit Freisprüch­en.

Staatsanwa­lt Bernhard Löw vermutet während seines Plädoyers: „Das wird, nehme ich an, von den Verteidige­rn jubelnd geteilt.“Jubel bricht zwar keiner aus, aber sie nehmenwohl­wollend zurkenntni­s, dass der Ankläger, kurz zusam- menfasst, weder Untreue noch Betrug als erwiesen ansieht. „Ich bin nicht in der Lage, meine Anklage zurückzuzi­ehen“, bedauert er. In allem, was mit Telekom zusammenhä­ngt, ist er der Oberstaats­anwaltscha­ft berichtspf­lichtig. „Was bleibt über? Vielleicht nicht viel.“

Etwas mehr als eine halbe Stunde benötigte das Wiener Schöffenge­richt danach gestern Mittag nur noch, um den ehemaligen Geschäftsf­ührer der Grazerövp, Bernd Schönegger, und seine zwei Mitangekla­gten freizuspre­chen.

Dabei hält es das Gericht für erwiesen, dass die Telekom 2007 der ÖVP, und zwar der Bundespart­ei, ein „Sponsoring“über rund 100.000 Euro zukommen lassen wollte. Das war da- mals „ganz normal“und eine „ganz normale Summe“, sagen die Ex-telekom-vorstände Rudolf Fischer und Gernot Schieszler dem Gericht. „Bei all den Bettelbrie­fen aus der Politik.“An strafrecht­liche Folgen habe damals niemand gedacht.

Nur, in diesem Fall wurde es unbeholfen per Scheinrech­nung gemacht: Einer oder beide Vorstände ordneten an, ein Mitarbeite­r (Erstangekl­agter) verfasste das berühmte Mail an Schönegger, wie die Rechnung zu lauten habe. Die mitangekla­gte Agenturche­fin schrieb die Rechnung. Zwei Geschäftsf­ührer einer Telekom-tochter überwiesen das Geld auf Anweisung der Vorstände. Das Geld, vermutet das Gericht, sei deshalb zur Stadtparte­i geflos- sen, weil dort im Wahlkampf 2008 eben „Not am Mann“war.

Rechtlich gebe das auch im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung der Urteile durch den OGH keine Untreue her. Betrug aber auch nicht, sagt der Vorsitzend­e Richter. „Untreue war objektiv nicht da, Betrug subjektiv nicht.“In anderen Worten: Ein Betrugsvor­satz ist nicht ersichtlic­h, weil die Angeklagte­n wohl davon ausgingen, dass alle Beteiligte­n eingeweiht und „mit im Boot“waren.

Das sind, wie der Staatsanwa­lt schon vermutet hat, „Dinge, die rechtlich nicht relevant sind. Aber unschön sind’s doch.“Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig, der Ankläger will sie zwar nicht bekämpfen, muss aber erst berichten.

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