Dem „Vp-sponsoring“
Das Gericht hält die verdeckte Parteispende für die Grazer VP für erwiesen. Die „unschöne“Affäre endete im zweiten Rechtsgang mangels Strafbarkeit dennoch mit Freisprüchen.
Staatsanwalt Bernhard Löw vermutet während seines Plädoyers: „Das wird, nehme ich an, von den Verteidigern jubelnd geteilt.“Jubel bricht zwar keiner aus, aber sie nehmenwohlwollend zurkenntnis, dass der Ankläger, kurz zusam- menfasst, weder Untreue noch Betrug als erwiesen ansieht. „Ich bin nicht in der Lage, meine Anklage zurückzuziehen“, bedauert er. In allem, was mit Telekom zusammenhängt, ist er der Oberstaatsanwaltschaft berichtspflichtig. „Was bleibt über? Vielleicht nicht viel.“
Etwas mehr als eine halbe Stunde benötigte das Wiener Schöffengericht danach gestern Mittag nur noch, um den ehemaligen Geschäftsführer der Grazerövp, Bernd Schönegger, und seine zwei Mitangeklagten freizusprechen.
Dabei hält es das Gericht für erwiesen, dass die Telekom 2007 der ÖVP, und zwar der Bundespartei, ein „Sponsoring“über rund 100.000 Euro zukommen lassen wollte. Das war da- mals „ganz normal“und eine „ganz normale Summe“, sagen die Ex-telekom-vorstände Rudolf Fischer und Gernot Schieszler dem Gericht. „Bei all den Bettelbriefen aus der Politik.“An strafrechtliche Folgen habe damals niemand gedacht.
Nur, in diesem Fall wurde es unbeholfen per Scheinrechnung gemacht: Einer oder beide Vorstände ordneten an, ein Mitarbeiter (Erstangeklagter) verfasste das berühmte Mail an Schönegger, wie die Rechnung zu lauten habe. Die mitangeklagte Agenturchefin schrieb die Rechnung. Zwei Geschäftsführer einer Telekom-tochter überwiesen das Geld auf Anweisung der Vorstände. Das Geld, vermutet das Gericht, sei deshalb zur Stadtpartei geflos- sen, weil dort im Wahlkampf 2008 eben „Not am Mann“war.
Rechtlich gebe das auch im zweiten Rechtsgang nach Aufhebung der Urteile durch den OGH keine Untreue her. Betrug aber auch nicht, sagt der Vorsitzende Richter. „Untreue war objektiv nicht da, Betrug subjektiv nicht.“In anderen Worten: Ein Betrugsvorsatz ist nicht ersichtlich, weil die Angeklagten wohl davon ausgingen, dass alle Beteiligten eingeweiht und „mit im Boot“waren.
Das sind, wie der Staatsanwalt schon vermutet hat, „Dinge, die rechtlich nicht relevant sind. Aber unschön sind’s doch.“Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Ankläger will sie zwar nicht bekämpfen, muss aber erst berichten.