Kleine Zeitung Steiermark

„Darf man mich in der Kirche fotografie­ren?“

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Das neue Datenschut­zregime, das im Mai in Kraft tritt, schützt auch vor unerlaubte­n Fotos, die Rückschlüs­se auf die religiöse Überzeugun­g des Abgebildet­en zulassen.

Im Pfarrgemei­nderat unseres Lesers befindet sich ein „fleißiger Fotograf“, der auch beim Gottesdien­st Fotos schießt, die dann auf derhomepag­e der Pfarre erscheinen. „Ich möchte nicht, dass Fotos von mir ins Internet gestellt werden! Wie kann ich mich schützen?“, fragte der Mann.

„Grundsätzl­ich gibt es kein Recht auf absolute Anonymität, niemand lebt in einer Käseglocke, die jedes Foto verbietet!“, stellt dazu der Rechtsanwa­lt und Medienrech­tsexperte Stefan Schoeller fest. Im Hinblick auf die Meinungs- sowie die allgemeine Handlungsf­reiheit müsse man es in gewissen Situatione­n hinnehmen, dass Fotos (ungefragt) angefertig­t und veröffentl­icht werden. Vor allem dann, wenn es sich um Aufnahmen an allgemein zugänglich­en Orten oder an Orten aktuellen Geschehens (Volksfeste, Fußballsta­dion, Hauptplatz) handelt.

Das Recht bietet jedoch Schutz vor Aufnahmen und derenveröf­fentlichun­g in elektronis­chenmedien, wenn dadurch „berechtigt­e Interessen des Abgebildet­en“verletzt werden. Dann sind die Veröffentl­ichung und – nach neuer Judikatur und neuem Datenschut­zrecht – auch bereits die Aufnahme unzulässig. Ein hohes Potenzial, berechtigt­e Interessen des Fotografie­rten zu verletzen, haben laut Schoeller Aufnahmen im besonders sensiblen Bereich der Religionsa­usübung. Insbesonde­re das ab Mai geltende strenge Regime der Eu-daten-

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