„Darf man mich in der Kirche fotografieren?“
Das neue Datenschutzregime, das im Mai in Kraft tritt, schützt auch vor unerlaubten Fotos, die Rückschlüsse auf die religiöse Überzeugung des Abgebildeten zulassen.
Im Pfarrgemeinderat unseres Lesers befindet sich ein „fleißiger Fotograf“, der auch beim Gottesdienst Fotos schießt, die dann auf derhomepage der Pfarre erscheinen. „Ich möchte nicht, dass Fotos von mir ins Internet gestellt werden! Wie kann ich mich schützen?“, fragte der Mann.
„Grundsätzlich gibt es kein Recht auf absolute Anonymität, niemand lebt in einer Käseglocke, die jedes Foto verbietet!“, stellt dazu der Rechtsanwalt und Medienrechtsexperte Stefan Schoeller fest. Im Hinblick auf die Meinungs- sowie die allgemeine Handlungsfreiheit müsse man es in gewissen Situationen hinnehmen, dass Fotos (ungefragt) angefertigt und veröffentlicht werden. Vor allem dann, wenn es sich um Aufnahmen an allgemein zugänglichen Orten oder an Orten aktuellen Geschehens (Volksfeste, Fußballstadion, Hauptplatz) handelt.
Das Recht bietet jedoch Schutz vor Aufnahmen und derenveröffentlichung in elektronischenmedien, wenn dadurch „berechtigte Interessen des Abgebildeten“verletzt werden. Dann sind die Veröffentlichung und – nach neuer Judikatur und neuem Datenschutzrecht – auch bereits die Aufnahme unzulässig. Ein hohes Potenzial, berechtigte Interessen des Fotografierten zu verletzen, haben laut Schoeller Aufnahmen im besonders sensiblen Bereich der Religionsausübung. Insbesondere das ab Mai geltende strenge Regime der Eu-daten-