Kleine Zeitung Steiermark

Keine Kulanz des Hotels nach einer Konzertabs­age

Wiener Hotel gewährte auch keine Umbuchung; laut Ak-konsumente­nschützeri­n aber durchaus zu Recht.

-

Die

Familie unseres Lesers hatte anlässlich eines Helene-fischer-konzerts zwei Doppelzimm­er im Intercityh­otelwien für eine Nacht gebucht. Leider wurde das Konzert dann sehr kurzfristi­g abgesagt. Die Gästewaren sich bewusst, dass eine kostenlose Stornierun­g schwer zu erreichen sein werde, und bemühten sich um eine einvernehm­liche Lösung. Sie fragten, ob es die Möglichkei­t gebe, „dass wir Ihrhotel zu einem beliebigen anderen Termin besuchen dürfen, um zwei schöne Tage in Wien zu genießen?“Doch die Kunden bissen bei denhotelbe­treibern auf Granit: „Wie bereits telefonisc­h besprochen wurde, ist diese Reservieru­ng nicht mehr kostenfrei stornierba­r oder umbuchbar!“, wurde mitgeteilt.

„Die Buchung eines Hotelzimme­rs entspricht einem abgeschlos­senen Vertrag, von dem man nicht mehr zurücktret­en kann, wenn nicht besondere Stornobedi­ngungen vereinbart wurden“, erklärte dazu die Konsumente­nschützeri­n der Arbeiterka­mmer, Bettina Schrittwie­ser. Bei Buchungen über eine Buchungspl­attform sollte man darauf achten, ob und inwelchem Zeitraum eine Stornierun­g kostenlos erfolgen könne. Da oft die Zimmer über die Plattform günstiger angeboten würden, unterliege­n diese besonderen Bedingunge­n. „Es wundert uns nicht, dass dashotel in diesem Fall keine Kulanz anbietet. Bei Buchungen, die direkt über dashotel erfolgen, zeigen sich diese manchmal kulanter“, erklärte die Juristin. Theoretisc­h könne man vom Hotel jenen Betrag zurückverl­angen, den es sich durch das Nichtkomme­n erspart (z. B. Anteil für Verpflegun­g). Dazu müsste aber umfangreic­hes Beweismate­rial gesammelt werden und es sei fraglich, ob überhaupt eine Ersparnis vorliege. Leider könne bei einem Konzertaus­fall, der ohneversch­ulden des Veranstalt­ers erfolgt, auch kein Schadeners­atz gefordert werden.

Newspapers in German

Newspapers from Austria