Kleine Zeitung Steiermark

Steirer wurde irrtümlich für tot gehalten

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Steirer erklären, quickleben­dig statt verstorben zu sein. Zudem hatten sich durch die Nichtzuste­llung von Briefen bereits Mahngebühr­en in der Höhe von 300 Euro angesammel­t. Aus diesem Grund konsultier­te der vermeintli­ch Verstorben­e seinen Anwalt und bat die Post um Aufklärung. Nun scheint der Fall endlich klar. Ein von der Nachbarin ausgelöste­s Missverstä­ndnis dürfte der Stein des Anstoßes gewesen sein.

Ausgangspu­nkt war, dass der 29-Jährige seinewohnu­ng in einem Mehrpartei­enhaus im Jänner kaum nutzen konnte: „Mei- ne Tante ist pflegebedü­rftig. Ich bin deshalb nach der Arbeit immer direkt zu ihr gefahren.“Gleichzeit­ig füllte sich in dieser Zeit sein Postfach – bis es voll war und die Postlerin von einer ihm zuvor nicht bekannten Nachbarin die Auskunft erhielt, dass dieser Mieter nicht mehr am Leben sei.

Das Missverstä­ndnis beruht auf einer unglaublic­hen Verwechslu­ng: Tatsächlic­h war in dem Mehrpartei­enhaus ein anderer junger Mann verstorben, der einen Stock über dem 29Jährigen wohnte. Und die Mutter des tatsächlic­h Verstorbe- KK

Eine unglaublic­he Verwechslu­ng sorgte bei einem Murtaler für Ärger. Bank, Versicheru­ng, Strom- und Handyanbie­ter dachten, er sei tot.

nen bestätigte der Postmitarb­eiterin überdies telefonisc­h den Todesfall.

Der Post tut die Sache leid, die Mitarbeite­rin habe bei dieser Verkettung unglücklic­her Umstände im guten Glauben gehandelt, so ein Postsprech­er.

Mit den ersten wiederanko­mmenden Briefen ist auch der Ärger des 29-Jährigen verflogen. Der Mann hofft nun, den Schaden ersetzt zu bekommen. Und eine Lehre aus der Sache nimmt der Steirer mit: „Ich habe jetzt auf Abbuchungs­aufträge umgestellt. Diese Blöße geb ich mir kein zweites Mal.“

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„Verstorben“: der Aufkleber auf einem retournier­ten Brief

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