Kleine Zeitung Steiermark

Auch in der Liebe sind keine Brandsätze erlaubt

Um seine Geliebte zurückzuge­winnen, warf der Angeklagte (72) zwei Molotowcoc­ktails in ihr Büro.

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Dummheit“, sagt der Angeklagte einsichtig, „lässt denmensche­n nicht in Ruhe, egal inwelchem Alter.“72 ist er und pensionier­ter Taxiuntern­ehmer. Vor zwei Jahren begann er eine leidenscha­ftliche außereheli­che Beziehung mit einer Unternehme­rin. Diese „Amour fou“machte ihn zum Brandstift­er und zum Angeklagte­n und kostete ihn fast seine Familie und sein Leben.

Die On-off-beziehung ist belegt durch leidenscha­ftliche Whatsapp-nachrichte­n. „Da können die Jungen nicht mit“, Alfred Lobnik sagt Verteidige­r Bernhard Lehofer fast anerkennen­d.

Im März des Vorjahres legte die Geliebte den Schalter wieder einmal auf „off“(wie die Gattin zu Hause auch). Daraufhin schlich er zum Büro derunterne­hmerin, klebte die Scheibe ab, schlug ein Loch hinein und warf zweimoloto­wcocktails aus 0,5-Liter-plastikfla­schen mit Lampenöl in den leeren Raum. „Warum?“, fragt Richterin Barbara Schwarz. – „Reine Idiotie.“– „Das ist unzweifelh­aft.“

Die Brandsätze brannten zwar, erloschen aberzumglü­ck von allein. Wie man so etwas macht, dass nämlich nicht gleich alles explodiert, habe er gelernt, als er 1979 in seiner iranischen Heimat gegen den Schah protestier­te, verrät der Angeklagte. Seine Überlegung: Sie braucht dann sicher eine starke Schulter. Brauchte sie auch, aber nicht lange, es war bald wieder Schluss. Und er zerstach ihre Autoreifen.

er aufflog, versuchte er sich umzubringe­n. „Hat Ihre Frau Ihnen verziehen?“, fragt die Richterin. Er zögert: „Ja.“Zu seiner Ex-geliebten wird er „nie mehr“Kontakt aufnehmen, verspricht er. Ihren finanziell­en Schaden hat er zur Gänze gutgemacht. Das Schöffenge­richt verhängt zwölfmonat­e bedingt und eine Geldstrafe. „Ich schäme mich zu Tode“, sagt er und nimmt die Strafe an.

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