Auch in der Liebe sind keine Brandsätze erlaubt
Um seine Geliebte zurückzugewinnen, warf der Angeklagte (72) zwei Molotowcocktails in ihr Büro.
Dummheit“, sagt der Angeklagte einsichtig, „lässt denmenschen nicht in Ruhe, egal inwelchem Alter.“72 ist er und pensionierter Taxiunternehmer. Vor zwei Jahren begann er eine leidenschaftliche außereheliche Beziehung mit einer Unternehmerin. Diese „Amour fou“machte ihn zum Brandstifter und zum Angeklagten und kostete ihn fast seine Familie und sein Leben.
Die On-off-beziehung ist belegt durch leidenschaftliche Whatsapp-nachrichten. „Da können die Jungen nicht mit“, Alfred Lobnik sagt Verteidiger Bernhard Lehofer fast anerkennend.
Im März des Vorjahres legte die Geliebte den Schalter wieder einmal auf „off“(wie die Gattin zu Hause auch). Daraufhin schlich er zum Büro derunternehmerin, klebte die Scheibe ab, schlug ein Loch hinein und warf zweimolotowcocktails aus 0,5-Liter-plastikflaschen mit Lampenöl in den leeren Raum. „Warum?“, fragt Richterin Barbara Schwarz. – „Reine Idiotie.“– „Das ist unzweifelhaft.“
Die Brandsätze brannten zwar, erloschen aberzumglück von allein. Wie man so etwas macht, dass nämlich nicht gleich alles explodiert, habe er gelernt, als er 1979 in seiner iranischen Heimat gegen den Schah protestierte, verrät der Angeklagte. Seine Überlegung: Sie braucht dann sicher eine starke Schulter. Brauchte sie auch, aber nicht lange, es war bald wieder Schluss. Und er zerstach ihre Autoreifen.
er aufflog, versuchte er sich umzubringen. „Hat Ihre Frau Ihnen verziehen?“, fragt die Richterin. Er zögert: „Ja.“Zu seiner Ex-geliebten wird er „nie mehr“Kontakt aufnehmen, verspricht er. Ihren finanziellen Schaden hat er zur Gänze gutgemacht. Das Schöffengericht verhängt zwölfmonate bedingt und eine Geldstrafe. „Ich schäme mich zu Tode“, sagt er und nimmt die Strafe an.