Jubel und Klage über die neue Sammelklage
Ein „New Deal“für Konsumenten, mit diesem großen Versprechen hat die Eu-justizkommissarin Veˇra Jourová eine Reihe neuer Gesetze vorgeschlagen (siehe unten). Diese sehrweitreichenden Vorgaben haben sogar erfahrene Konsumentenschützer überrascht, wie etwa Petra Leupold vom Verein für Konsumenteninformation.
Der VKI führt schon bisher Verbandsklagen in Österreich durch. „Das Problem bisher sind Firmen im Eu-ausland. Gegen diese können wir nicht klagen.“Deshalb sieht die Juristin im Vorstoß der EU ein wesentliches Signal. Das sei auch eine Folge des Abgasskandals. „Das war ein offenkundiger Rechtsverstoß.“In denusagab es Entschädigungen für Verbraucher, in der EU nicht.
Bedeutend ist für die Konsumentenschützerin die Bindungsklausel. Ein Urteil in einer Verbandsklage wäre sofort für alle Betroffenen bindend. Sie müssten nicht wie bisher ihr Recht einzeln geltend machen. Auch Bagatellschäden im großen Stil wären einklagbar, sagt Leupold. Gemeint sind kleine Geldbeträge, die einer Vielzahl von Kunden zu Unrecht verrechnet würden. „Hier soll es die Möglichkeit einer Abschöpfung geben. Das betroffene Unternehmen muss die illegalen Gewinne an gemeinnützige Organisationen abgeben.“
Auch die Arbeiterkammerbegrüßt die Initiative der EUKommission. Für Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic
DIE VORLAGE DER EU-KOMMISSION
Eu-justizkommissarinveˇra Jourová
Selbst Verbraucherschützer sind überrascht, wie weit die Pläne zur Eu-weiten Sammelklage gehen. Skeptisch sind hingegen Vertreter der Wirtschaft: Sie warnen vor „Klageexzessen“und „Folterwerkzeugen“gegen Betriebe.
ist auch wesentlich, dass bei einer Unterlassungsklage nun die Verjährung gehemmt werde.
So sehr die Eu-pläne einerseits begrüßt werden, so vehement lehnen sie andererseits gewichtige Wirtschaftsvertreter ab. Die Kritiker fürchten „amerikanische Verhältnisse“– obwohl Kommissarin Jourová betont, gerade das nicht zu wollen. Peter Buchmüller, Obmann der