Tauchgang nach der Wahrheit
Am Dienstag beginnt in Klagenfurt der Prozess nach dem tödlichen Bootsunfall auf demwörthersee. Zwei Männer sind angeklagt.
Ungewöhnlich ist einiges an jenem tödlichen Unfall, der diese Woche am Landesgericht Klagenfurt verhandelt wird. Zum einen der Verhandlungsort: Im Geschworenensaal, wo Großverfahren über die Bühne gegangen sind (Hypo-skandal, BZÖBroschüre), wird ab Dienstag ein Unfall verhandelt.
Die Wahl des Saales hat mit der technischen Ausstattung (für die angekündigte Vorführung einer Simulation des Unfallhergangs) zu tun, vor allem aber mit seiner Größe. Es werden Dutzende Besucher und Medienvertreter erwartet.
Dieses enorme Interesse ist einem der zwei Angeklagten geschuldet. Dem Niederösterreicher (45) – er war Manager in einem österreichischen Medienunternehmen – wirft die Staatsanwaltschaft grob fahrlässige Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Er hat am 2. Juni 2017 das Motorboot bei jener Fahrt auf dem Wörthersee gelenkt, bei der ein Mann (44) gestorben ist. Der Name des mutmaßlichen Haupttäters darf aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und desmedienrechts nicht genannt werden.
Der zweite Angeklagte ist ein Kärntner (33). Er war bei der Ausfahrt als Vertreter des
MATTERSBURG, GRAZ
Die Leiche des Niederösterrei-
Bootsbesitzers an Bord. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung durch Unterlassung vor. Für die Männer gilt die Unschuldsvermutung.
auch, dass niemand am 2. Juni den tödlichen Fehler begangen haben will. Laut Strafantrag hatte der Lenker zwischen 0,88 und 1,67 Promille Alkohol im Blut. Er soll mit dem mit fünf Personen