Das Video vom Prozess
App Kleine-zeitung- kleinezeitung.at der Angeklagte mehrmals. Ebenso, wie er immer wieder darauf hinwies, dass ihm sein Freund versucht habe, ins Lenkrad zu greifen, als er das 335 PS starke Boot gesteuert hat. Einen Versuch habe er abwehren könne, beim zweiten sei es zumunfall gekommen. „Ich hatte beide Hände von ihm vor mir im Lenkrad, dann flog ich ins Was- ser“, sagte der 45-Jährige. „Ich habe mit Sicherheit nicht den Retourgang eingelegt.“
Seine Alkoholisierung (laut Gutachter im günstigsten Fall 0,88 Promille) bestritt der Lenker nicht. Aber das sei nicht entscheidend für den Unfallhergang, so sein Verteidiger. Der Griff ins Lenkrad durch das spätere Opfer war entscheidend.
Der Zweitangeklagte widersprach deutlich: „Ich habe nicht gesehen, dass das Opfer ihm ins Lenkrad gegriffen hat.“Der Erstangeklagte sei „sehr zügig“gefahren, „Manöver mit engem Wendekreis“, sagte der Kärntner. Auch riskante „Eindrehmanöver“. Das hatte der Niederösterreicher zuvor bestritten. Ebenso, dass er schon früheram Tag mit dem Boot gefahren sei, wie der 33-Jährige aussagte.
Die zwei anderen Bootsinsassen bestätigten in ihren Aussagen im Wesentlichen jene des der 45-Jährigen. Auch auf mehrmalige Rückfragen des Richters blieb der Kärntner bei seiner Variante. Wie es genau zumunfall gekommen sei, konnten die Zeugen nicht sagen. Auch nicht, dass das Opfer vor dem Unfall ins Lenkrad gegriffen habe. Einigwaren sich alle vier, dass der Bootslenker imwasser war.
Was genau zum Unfall führte, ab wann der Bootslenker im Wasser war und wer den Rückwärtsgang eingelegt hat, werden morgen, am zweiten Verhandlungstag, Gutachter zu klären versuchen.