Die Wirtschaft atmet auf. Zu früh?
Industrie und Handel freuen sich über die Entschärfung. Doch Juristen warnen.
Erleichterung hat die Deregulierung desdatenschutzgesetzes bei vielen Unternehmern gesorgt.
„Es ist sehr erfreulich, dass nun wichtige Nachschärfungen und Klarstellungen vorgenommen wurden“, sagte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Christoph Neumayer. Der Geschäftsführer des Handelsverbandes, Rai
freut sich über dieaufnahme des Prinzips „Verwarnen statt Strafen“. Im Erstfall soll auf die Geldstrafe verzichtet werden. Gelobt wird der Wegfall der Doppelbestrafung. Wird eine Firma bestraft, gibt es kein zweites Verfahren gegen die verantwortlichen Manager. Robert Bodenstein, Obmann der Wko-bundessparte Information und Consulting, lobt die Rechtssicherheit. „Die Einschränkung der Befugnis für Klagsvereine verbessert die Rahmenbedingungen für Österreichs Unternehmen.“
Zurückhaltender beurteilt die internationale Wirtschaftskanzlei EY das Gesetz. „Neu ist nur die Straffreiheit für Manager“, sagt Ey-jurist Thomas Breuss. „Es soll wie Deregulierung aussehen. Doch das Gesetz hat wenig juristische Substanz.“So warnt EY davor, sich darauf zu verlassen, dass es im Erstfall immer eine Verwarnung gebe. „Strafen sind Eu-weit harmonisiert. Die Datenschutzbehörde muss sich an diese Eu-guidelines halten.“
Es dürfe nicht sein, dass sich einunternehmen in der EU jenes Land aussuchen könne, das den lockersten Datenschutz hat. Das neue Gesetz sorge hier für Unklarheit. Auch der nun festgeschriebene Schutz des Betriebsgeheimnisses könne nur im Einzelfall geltend gemacht werden, da er nicht Teil jener Bereiche sei, die die EUStaaten selbst regulieren.
Roman Vilgut