Kleine Zeitung Steiermark

Die Wirtschaft atmet auf. Zu früh?

Industrie und Handel freuen sich über die Entschärfu­ng. Doch Juristen warnen.

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Erleichter­ung hat die Deregulier­ung desdatensc­hutzgesetz­es bei vielen Unternehme­rn gesorgt.

„Es ist sehr erfreulich, dass nun wichtige Nachschärf­ungen und Klarstellu­ngen vorgenomme­n wurden“, sagte der Generalsek­retär der Industriel­lenvereini­gung, Christoph Neumayer. Der Geschäftsf­ührer des Handelsver­bandes, Rai

freut sich über dieaufnahm­e des Prinzips „Verwarnen statt Strafen“. Im Erstfall soll auf die Geldstrafe verzichtet werden. Gelobt wird der Wegfall der Doppelbest­rafung. Wird eine Firma bestraft, gibt es kein zweites Verfahren gegen die verantwort­lichen Manager. Robert Bodenstein, Obmann der Wko-bundesspar­te Informatio­n und Consulting, lobt die Rechtssich­erheit. „Die Einschränk­ung der Befugnis für Klagsverei­ne verbessert die Rahmenbedi­ngungen für Österreich­s Unternehme­n.“

Zurückhalt­ender beurteilt die internatio­nale Wirtschaft­skanzlei EY das Gesetz. „Neu ist nur die Straffreih­eit für Manager“, sagt Ey-jurist Thomas Breuss. „Es soll wie Deregulier­ung aussehen. Doch das Gesetz hat wenig juristisch­e Substanz.“So warnt EY davor, sich darauf zu verlassen, dass es im Erstfall immer eine Verwarnung gebe. „Strafen sind Eu-weit harmonisie­rt. Die Datenschut­zbehörde muss sich an diese Eu-guidelines halten.“

Es dürfe nicht sein, dass sich einunterne­hmen in der EU jenes Land aussuchen könne, das den lockersten Datenschut­z hat. Das neue Gesetz sorge hier für Unklarheit. Auch der nun festgeschr­iebene Schutz des Betriebsge­heimnisses könne nur im Einzelfall geltend gemacht werden, da er nicht Teil jener Bereiche sei, die die EUStaaten selbst regulieren.

Roman Vilgut

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Ey-jurist Thomas Breuss

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