Kleine Zeitung Steiermark

Digital ist nicht real: Strafe trotz bezahlter Vignette

Wer bei der Bestellung der digitalen Vignette ein falsches Kennzeiche­n eintippt, wird zur Kasse gebeten.

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Jänner hat sich unser Leser die elektronis­che Jahresvign­ette für sein Auto gekauft. Vor Kurzem bekam er dann aber trotzdem eine Aufforderu­ng zur Zahlung einer Ersatzmaut. „Im ersten Augenblick war ich überrascht und dachte, es muss ein Fehler vorliegen. Nach kurzer Prüfung bemerkte ich aber, dass ich bei der Kennzeiche­neingabe einen Tippfehler gemacht habe!“, berichtete der Mann. „Fehler können passieren“, dachte sich derkunde, bezahlt hatte er ja, alsowerde erwahrsche­inlich nach Aufklärung der Umstände die geforderte Strafe von 120 Euro gar nicht bezahlen müssen.

Als ersten Schritt führte der Mann sofort auf seinem Online-account die Änderung auf die richtigenu­mmerntafel durch. Das kostete 18 Euro. Seine Hoffnung auf Erlassung der Ersatzmaut wurde aber dennoch enttäuscht: „Ich habe mich telefonisc­h an die Asfinag gewandt und meinen Fall geschilder­t. Es wurde mir mitgeteilt, dass ich auf jeden Fall die geforderte­n 120 Euro zahlen muss. Man könne dagegen nichts tun, aufgrund gesetzlich­er Bestimmung­en.“

„Es war uns im konkreten Zusammenha­ng (Eingabefeh­ler beim Kennzeiche­n) bereits im Vorfeld zur Einführung der digitalenv­ignette wichtig, unseren Kunden eine Hilfestell­ung zu geben. Aus diesem Grund ist auch die zweifache Eingabe des Kennzeiche­ns (ohne Kopiermögl­ichkeit) verpflicht­end notwendig. Die Eingabe des korrekten Kennzeiche­ns liegt dennoch in der Eigenveran­twortung unserer Kunden“, erfuhren wir von der Pressestel­le der Asfinag.

Da für das Kontrollsy­stemeine zweifelsfr­eie Unterschei­dung zwischen einem Versehen oder einer bewussten Missachtun­g der Vignettenp­flicht praktisch nicht möglich sei, gelte dieser Betrag für alle, wurde uns mitgeteilt: „Die ausgestell­te Ersatzmaut­forderung kann leider nicht kulanziert werden.“

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