Arzt angeklagt: Patient nicht richtig reanimiert
Einen massiven Herzinfarkt erlitt Erich S. in der Ordination eines Arztes. Der ist nun wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
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Woche muss sich am Landesgericht Leoben ein praktischer Arzt wegen eines – gerade für einen Arzt – schweren Vorwurfes verantworten: fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Vor beinahe drei Jahren, im August 2015, kam Erich S. (57) in die Ordination des Arztes. „Tschüss, bis später!“, verabschiedete er sich von seiner Frau am Telefon. Es war ein Abschied für immer. Imuntersuchungsraum erlitt S. einen massiven Hinterwandinfarkt, an dem er fünf Tage später starb. Trotz der Reanimation durch den Arzt oder gerade weil die Reanimation mangelhaft durchgeführt wurde.
Zivilrechtlich hat diewitwe, vertreten von Anwältin Karin Prutsch, bereits Schmerzengeld (Schockschaden und Trauerschmerzengeld) erstritten – obwohl der Arzt mit dem Lebensstil des Verstorbenen
argumentierte. S. war übergewichtig und Raucher.
Strafrechtlich war das Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner eingestellt worden, nunwurde aber einem Fortsetzungsantrag stattgegeben. So wirft die Staatsanwaltschaft Leoben dem Arzt vor, er habe Erich S. nicht kontinuierlich beatmet und keine Herzdruckmassage im Verhältnis 30:2 durchgeführt. Dadurch wurde minutenlang kaum Sauerstoff zugeführt, das Gehirn erlitt einen irreversiblen Schaden. Die lebenserhaltenden Maschinen wurden am 15. August 2015 abgestellt.
Im Fortführungsantrag wird festgehalten, dass die Beatmungschon deshalb nicht kontinuierlich gewesen sein konnte, weil der Arzt während der Reanimation zweimal mit dem Roten Kreuz telefonierte und auch vergeblich versuchte, den Patienten zu intubieren, wobei er allein im Untersuchungszimmer war. Erst 22 Minuten nach dem Infarkt sei die Ordinationsgehilfin zur Reanimation herbeigerufen worden.
Eine Minute später traf auch der Notarzt ein – zu dem Zeitpunkt sei der Patient auf der Liege gelegen, reanimiert habe ihn niemand, sagte dernotarzt im Zivilverfahren aus.
Die Verhandlung findet am 9. Mai statt. Alfred Lobnik