Kleine Zeitung Steiermark

Arzt angeklagt: Patient nicht richtig reanimiert

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Einen massiven Herzinfark­t erlitt Erich S. in der Ordination eines Arztes. Der ist nun wegen fahrlässig­er Tötung angeklagt.

Kommende

Woche muss sich am Landesgeri­cht Leoben ein praktische­r Arzt wegen eines – gerade für einen Arzt – schweren Vorwurfes verantwort­en: fahrlässig­e Tötung unter besonders gefährlich­en Verhältnis­sen.

Vor beinahe drei Jahren, im August 2015, kam Erich S. (57) in die Ordination des Arztes. „Tschüss, bis später!“, verabschie­dete er sich von seiner Frau am Telefon. Es war ein Abschied für immer. Imuntersuc­hungsraum erlitt S. einen massiven Hinterwand­infarkt, an dem er fünf Tage später starb. Trotz der Reanimatio­n durch den Arzt oder gerade weil die Reanimatio­n mangelhaft durchgefüh­rt wurde.

Zivilrecht­lich hat diewitwe, vertreten von Anwältin Karin Prutsch, bereits Schmerzeng­eld (Schockscha­den und Trauerschm­erzengeld) erstritten – obwohl der Arzt mit dem Lebensstil des Verstorben­en

argumentie­rte. S. war übergewich­tig und Raucher.

Strafrecht­lich war das Ermittlung­sverfahren gegen den Mediziner eingestell­t worden, nunwurde aber einem Fortsetzun­gsantrag stattgegeb­en. So wirft die Staatsanwa­ltschaft Leoben dem Arzt vor, er habe Erich S. nicht kontinuier­lich beatmet und keine Herzdruckm­assage im Verhältnis 30:2 durchgefüh­rt. Dadurch wurde minutenlan­g kaum Sauerstoff zugeführt, das Gehirn erlitt einen irreversib­len Schaden. Die lebenserha­ltenden Maschinen wurden am 15. August 2015 abgestellt.

Im Fortführun­gsantrag wird festgehalt­en, dass die Beatmungsc­hon deshalb nicht kontinuier­lich gewesen sein konnte, weil der Arzt während der Reanimatio­n zweimal mit dem Roten Kreuz telefonier­te und auch vergeblich versuchte, den Patienten zu intubieren, wobei er allein im Untersuchu­ngszimmer war. Erst 22 Minuten nach dem Infarkt sei die Ordination­sgehilfin zur Reanimatio­n herbeigeru­fen worden.

Eine Minute später traf auch der Notarzt ein – zu dem Zeitpunkt sei der Patient auf der Liege gelegen, reanimiert habe ihn niemand, sagte dernotarzt im Zivilverfa­hren aus.

Die Verhandlun­g findet am 9. Mai statt. Alfred Lobnik

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