17 „Identitäre“werden angeklagt
Führenden Vertretern und sieben Aktivisten werden Verhetzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Die
Grazer Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen die 17 Mitglieder der „Identitären Bewegung Österreich“(IBÖ) am 30. April aufgesetzt. Gestern wurde sie bekannt gegeben: Zehn führendevertreter und sieben aktive Sympathisanten werden wegen Verhetzung, Mitgliedschaft in einer kriminellenvereinigung, einige auch wegen Sachbeschädigung und Nötigung angeklagt.
Seit der Gründung der Bewegung in Österreich versuchten Vertreter der IBÖ ihre „fremdenfeindliche Ideologie durch provokante Aktionen, Internetauftritte, Demonstrationen, Stammtische, Plakatie- rungen sowie den Verkauf von Propagandamaterial zu verbreiten“. Dabei nützten sie die auch in der österreichischen Bevölkerung stetig zunehmende Angst vor radikal-islamistischen Terroranschlägen, um den Islam generell mit islamistischem Terror gleichzusetzen und jede in Österreich lebende, der muslimischen Bevölkerungsgruppe zuzuordnende Person als potenziell terroristisch darzustellen, geht aus der Aussendung der Grazer Staatsanwaltschaft hervor.
In der Anklage werden mehrere der Aktionen der IBÖ thematisiert: Im April 2016 brachten einige der Angeklagten auf dem Dach des Büros der „Grünen“in Graz ein Transparent mit der Aufschrift „Islamisierung tötet“an. Im Juni 2016 stürmten mehrere Angeklagte an der Uni Klagenfurt einen Lehrsaal während einer Vorlesung über Asyl und Migration. Inhalt der Anklage sind auch Störaktionen im weststeirischen Maria Lankowitz und in Wien. Bei einer Verurteilung drohen Strafen von bis zu drei Jahren Haft.
Rechtskräftig sind hingegen die Freisprüche in einer anderen Causa: einer Störaktion bei einer Aufführung von Elfriede Jelineks „Schutzbefohlenen“im Audimax der Uniwien.