Kleine Zeitung Steiermark

Mandant ist kein Monster“

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Für sie schilderte ihre Anwältin die Todesängst­e, körperlich­en Qualen und Demütigung­en der jungen Frau, die noch heute Therapien braucht, um „wieder halbwegs ins normale Leben“zurückzufi­nden.

Ein Badetag an einem See im Waldvierte­l hatte im Juli des Vorjahres das Leben der Krankensch­wester (25) auf tragische Weise verändert. Als sie um Hilfe bei einerautop­anne gebetenwur­de, nahm sie der 46-Jährige gefangen, sperrte sie in eine enge Holzkiste, transporti­erte sie 70 Kilometer weit bis zu seinem Haus und kettete sie dort an. „Die Qualen der Frau waren so furchtbar, dass ihr der Tod schließlic­h als Erlösung vorgekomme­n wäre“, verlautete die Staatsanwä­ltin gestern. Angeklagte­r bei Prozessbeg­inn

Sein Mandant werde sich „im Wesentlich­en schuldig“bekennen, sagte dessen Anwalt Peter Schobel. Er sei nicht hier, um das Martyrium der 25-Jährigen irgendwie zu relativier­en, betonte der Verteidige­r. Der 46Jährige habe die ihm vorgeworfe­nen Taten begangen, aber nicht derart geplant wie von der Staatsanwa­ltschaft dargestell­t, sondern spontan. Der Mann habe seinen Sexualtrie­b nicht im Griff und ergötze sich am Entsetzen der Opfer, sei aber keinmonste­r. Seine Belästigun­gen seien jahrzehnte­lang auf demselben Level gewesen. Nun sei der 46-Jährige so weit, dass er nachvollzi­ehen könne, was er damals angerichte­t habe, erklärte der Rechtsanwa­lt.

In dem Wald an dem Badesee sei die Situation eskaliert, was er ursprüngli­ch sicher nicht gewollt habe. Und: er habe sein Opfer letztlich freigelass­en. Was der Angeklagte selbst im Anschluss dazu sagte, war nicht mehr für die Öffentlich­keit bestimmt. Diese hatte nur die Anklage mitverfolg­en dürfen.

Mit einem Urteil wurde ursprüngli­ch erst für den zweiten Verhandlun­gstag gerechnet. Die Staatsanwa­ltschaft hatte neben der Bestrafung die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrec­her beantragt – der Angeklagte sei zurechnung­sfähig, leide aber an einer geistig-seelischen Abartigkei­t höheren Grades.

Kurz nach 19 Uhr fiel dann dasurteil: 15 Jahre Haft und Einweisung. Eine bedingte sechsmonat­ige Strafe wegen sexueller Vergehen wurde widerrufen. Der Kleinbus, in den der Täter die junge Frau gelockt hatte, wurde konfiszier­t. Dem Opfer sprach das Gericht mehr als 16.000 Euro zu. Dasurteil ist nicht rechtskräf­tig, beide Seiten gaben keine Erklärung ab.

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