Pickerl: Das (teilweise) Ende der Toleranz
Für die Begutachtungsplakette – das „Pickerl“– von Fahrzeugen gelten ab 20. Mai zum Teil geänderte Regeln. Mängel werden künftig schärfer geahndet.
Das Beruhigende: Wenn man nicht gerade ein Rettungsauto, einen Autobus oder einen schnelleren Traktor in seinem Fuhrpark aktiv inverwendung hat, bleibt über weite Strecken alles, wie es ist.
Besitzer von „normalen“Pkw, von Motorrädern, Mopedautos, Quads und Traktoren mit einer Bauartgeschwindigkeit von unter 40 km/h können ihr Fahrzeug beziehungsweise ihren Anhänger bis 3,5 Tonnen auch weiterhin in einem recht großzügig gestalteten Zeitkorridor zur regelmäßigen Begutachtung nach Paragraf 57a – landläufig das „Pickerlmachen“– in die Werkstatt bringen: nämlich einmonat vor und biszumende des vierten Monats nach dem eigentlich (im Pickerl eingestanzten) Überprüfungstermin (entspricht dem Erstzulassungsmonat).
Für eingangs erwähnte Fahrzeuge dagegen wie auch sämtliche Lkw (auch Kleintransporter und Fiskal-lastkraftwagen) gelten ab 20. Mai jedoch geänderte Regeln. Neu ist, dass es bei diesen Zulassungsklassen nach Ende der Pickerl-gültigkeit keine Toleranz mehr gibt. Zwar kann man schon bis zu drei Monate vor Ablauf eine Überprüfung durchführen lassen, die viermonatige Überziehungsfrist fällt aber ab kommendem Sonntag weg.
Es wird empfohlen, die Fahr- zeuge schon ein, zwei Monate vor Ablauf der Frist überprüfen zu lassen. Etwaige Mängel können so zeitgerecht behoben werden.
Gleich doppelt betroffen sind von dieser Änderung jedenfalls Fahrzeuge der Zulassungsmonate Juni, Juli und August: Sie fallen nicht nur um den viermonatigen Toleranzzeitraum um, auch der dreimonatige Toleranzzeitraum vor dem Prüfmonat kann nur noch zum Teil genutzt werden.
Sämtliche Fahrzeughalter treffen dagegen Änderungen, was die Folgen schwerer Mängel am Gefährt angeht.
Wie bisher gilt: Bei „Gefahr im Verzug“ist wie bisher eine Weiterbenutzung des Fahrzeugs nicht gestattet. Ab dem 20. Maiwerden die Mängel aber aus derwerkstatt an die zuständige Behörde weitergeleitet. Von dort erhält der Fahrzeugbesitzer dann eine Verständigung über eine „Aussetzung der Zulassung“. Schwacher Trost: Diese quasi Abmeldung auf Zeit kostet nichts, die Kennzeichen werden aber erst nach erfolgter Reparatur und bestandener Pickerl-überprüfung wieder ausgehändigt.
Bei „schweren Mängeln“– der Vorstufe zur „Gefahr“– war bisher ein Weiterfahren bis zur nächsten Werkstatt erlaubt. Diese ohnehin mit viel Spiel-