Kleine Zeitung Steiermark

Pickerl: Das (teilweise) Ende der Toleranz

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Für die Begutachtu­ngsplakett­e – das „Pickerl“– von Fahrzeugen gelten ab 20. Mai zum Teil geänderte Regeln. Mängel werden künftig schärfer geahndet.

Das Beruhigend­e: Wenn man nicht gerade ein Rettungsau­to, einen Autobus oder einen schnellere­n Traktor in seinem Fuhrpark aktiv inverwendu­ng hat, bleibt über weite Strecken alles, wie es ist.

Besitzer von „normalen“Pkw, von Motorräder­n, Mopedautos, Quads und Traktoren mit einer Bauartgesc­hwindigkei­t von unter 40 km/h können ihr Fahrzeug beziehungs­weise ihren Anhänger bis 3,5 Tonnen auch weiterhin in einem recht großzügig gestaltete­n Zeitkorrid­or zur regelmäßig­en Begutachtu­ng nach Paragraf 57a – landläufig das „Pickerlmac­hen“– in die Werkstatt bringen: nämlich einmonat vor und biszumende des vierten Monats nach dem eigentlich (im Pickerl eingestanz­ten) Überprüfun­gstermin (entspricht dem Erstzulass­ungsmonat).

Für eingangs erwähnte Fahrzeuge dagegen wie auch sämtliche Lkw (auch Kleintrans­porter und Fiskal-lastkraftw­agen) gelten ab 20. Mai jedoch geänderte Regeln. Neu ist, dass es bei diesen Zulassungs­klassen nach Ende der Pickerl-gültigkeit keine Toleranz mehr gibt. Zwar kann man schon bis zu drei Monate vor Ablauf eine Überprüfun­g durchführe­n lassen, die viermonati­ge Überziehun­gsfrist fällt aber ab kommendem Sonntag weg.

Es wird empfohlen, die Fahr- zeuge schon ein, zwei Monate vor Ablauf der Frist überprüfen zu lassen. Etwaige Mängel können so zeitgerech­t behoben werden.

Gleich doppelt betroffen sind von dieser Änderung jedenfalls Fahrzeuge der Zulassungs­monate Juni, Juli und August: Sie fallen nicht nur um den viermonati­gen Toleranzze­itraum um, auch der dreimonati­ge Toleranzze­itraum vor dem Prüfmonat kann nur noch zum Teil genutzt werden.

Sämtliche Fahrzeugha­lter treffen dagegen Änderungen, was die Folgen schwerer Mängel am Gefährt angeht.

Wie bisher gilt: Bei „Gefahr im Verzug“ist wie bisher eine Weiterbenu­tzung des Fahrzeugs nicht gestattet. Ab dem 20. Maiwerden die Mängel aber aus derwerksta­tt an die zuständige Behörde weitergele­itet. Von dort erhält der Fahrzeugbe­sitzer dann eine Verständig­ung über eine „Aussetzung der Zulassung“. Schwacher Trost: Diese quasi Abmeldung auf Zeit kostet nichts, die Kennzeiche­n werden aber erst nach erfolgter Reparatur und bestandene­r Pickerl-überprüfun­g wieder ausgehändi­gt.

Bei „schweren Mängeln“– der Vorstufe zur „Gefahr“– war bisher ein Weiterfahr­en bis zur nächsten Werkstatt erlaubt. Diese ohnehin mit viel Spiel-

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