Zwei Räuber
Zwei Männer mit Spielschulden überfielen Banken, weil ein dritter sie anstiftete und ihnen half. Ein vierter deckte einen Räuber. Amlandesgericht Graz setzt es vier Haftstrafen.
Die Abrechnung für zwei Banküberfälle steht am Landesgericht Graz auf dem Programm, vier Männer sind angeklagt: Einer stürmte im August 2015 mit einem Messer und einer Spielzeugpistole eine Bankfiliale in Vasoldsberg. Die Beute betrug rund 10.000 Euro. Da der 33-jährige Barkeeper eine echtewaffe verwendet hat, drohen ihm 15 Jahre. Lange habe er vor dem schweren Raub gezögert, berichtet er, dann habe er sich gesagt: „Jetzt oder nie. Sie erwischen mich eh.“
Der zweite (36), Elektrotechniker, suchte amfaschingdienstag 2017 mit einer Spielzeugpistole eine Bankfiliale in Gleisdorf heim und erbeutete rund 32.000 Euro. Ihm drohenwegen Raubes zehn Jahre.
Was die Fälle laut Staatsanwalt Arnulf Rumpold verbindet, ist der Drittangeklagte: ein drahtig aussehender, großer, grauhaariger 57-Jähriger, der „Mastermind“, der Drahtzieher und Einflüsterer im Hintergrund. Von ihm soll die Idee stammen – „Moch ma irgenda Reiberl“, soll er gesagt haben –, er habe für den ersten Raub die Verkleidung und die Spielzeugpistole gestellt, er habe die Fluchtwege erklärt und die Garage für das Fluchtauto bereitgestellt. Motiv: Alle Beteiligten sind hoch verschuldete Spieler.
Während seine Mitangeklagten „vollinhaltlich geständig“sind und „reinen Tisch“machen, fühlt er sich völlig unschuldig. „Mit den Raubüberfällen habe ich nichts zu tun“, erklärt er trotz akuter Hörprobleme auf die Fragen von Richterin Monika Schwingenschuh. Und beim zweiten Raub sei er auch nur deshalb mit dem Täter nach Gleisdorf gefahren, um in der Bank Unterlagen abzuholen. Keinesfalls, um sie kurz vor der Tat auszuspionieren. Er traf sich mit dem Täter später im Café, hat aber nichts von einem Überfall bemerkt. Die zwei fuhren im Auto gemeinsam zu ihm heim – nicht über einen „Schleichweg“, sondern über Nebenstraßen, die man als „Ortskundiger“eben benützt.
Bei manchen Fragen muss er nachfragen, um sie richtig beantworten zu können. „Mir kommt vor“, sagt der beisitzende Richter, „Sie hören immer dann schlecht, wenn’s passt.“