Zehn Monate Haft für Bootslenker
Prozess um tödlichen Bootsunfall am Wörthersee: Erstangeklagter bekam unbedingte Strafe, zweiter Angeklagter drei Monate bedingt. Urteile sind nicht rechtskräftig.
seinesgutachtens: Es sei für ihn ausgeschlossen, dass der Lenker – ein Ex-manager (45) eines Medienunternehmens – bei dem Unglück aus dem Boot geschleudert worden ist.
Für sein Gutachten wurden „alle möglichen Fahrmanöver mit verschiedenen Geschwindigkeiten“nachgefahren. Mit dem Unfallboot und für das ergänzende Gutachten mit einem baugleichen Modell. Dabei habe sich auch eindeutig ergeben: Hätte das Opfer, wie vom Erstangeklagten behauptet, ins Lenkrad gegriffen, wäre er ins Boot gefallen und nicht über Bord gegangen.
Damit belastete Steffan den 45-Jährigen schwer. Denn der blieb bei seineraussage, dass er selbst aus dem Boot geschleudert worden sei. Bei einem Fahrmanöver, zu dem ihn das spätere Opfer veranlasst habe. Und weil er selbst im Wasser gewesen sei, so der 45-Jährige, habe er den Rückwärtsgang im Boot nicht einlegen können und seinen im Wörthersee befindlichen Freund (44) nicht überfahren. All das habe der Gutachter
Nach zehnstündiger Verhandlung und nachdem er alle Anträge des Erstangeklagten abgelehnt hatte, verkündete Richter Polak die Urteile: schuldig. Der Erstangeklagte, erwar beimunfall alkoholisiert, bekam wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit zehn Monate unbedingt. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Ebenso wie Staatsanwalt Christian Pirkerwegen der Strafhöhe.
Der Zweitangeklagte – ein Kärntner (33), der als Vertreter des Bootseigentümers an Bord war – erhielt drei Monate bedingt. Er hätte erkennen müssen, dass der Lenker alkoholisiert war, und eingreifen müssen. Sein Anwalt Georg Schuchlenz erbat sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.