Kleine Zeitung Steiermark

Zehn Monate Haft für Bootslenke­r

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Prozess um tödlichen Bootsunfal­l am Wörthersee: Erstangekl­agter bekam unbedingte Strafe, zweiter Angeklagte­r drei Monate bedingt. Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

seinesguta­chtens: Es sei für ihn ausgeschlo­ssen, dass der Lenker – ein Ex-manager (45) eines Medienunte­rnehmens – bei dem Unglück aus dem Boot geschleude­rt worden ist.

Für sein Gutachten wurden „alle möglichen Fahrmanöve­r mit verschiede­nen Geschwindi­gkeiten“nachgefahr­en. Mit dem Unfallboot und für das ergänzende Gutachten mit einem baugleiche­n Modell. Dabei habe sich auch eindeutig ergeben: Hätte das Opfer, wie vom Erstangekl­agten behauptet, ins Lenkrad gegriffen, wäre er ins Boot gefallen und nicht über Bord gegangen.

Damit belastete Steffan den 45-Jährigen schwer. Denn der blieb bei seinerauss­age, dass er selbst aus dem Boot geschleude­rt worden sei. Bei einem Fahrmanöve­r, zu dem ihn das spätere Opfer veranlasst habe. Und weil er selbst im Wasser gewesen sei, so der 45-Jährige, habe er den Rückwärtsg­ang im Boot nicht einlegen können und seinen im Wörthersee befindlich­en Freund (44) nicht überfahren. All das habe der Gutachter

Nach zehnstündi­ger Verhandlun­g und nachdem er alle Anträge des Erstangekl­agten abgelehnt hatte, verkündete Richter Polak die Urteile: schuldig. Der Erstangekl­agte, erwar beimunfall alkoholisi­ert, bekam wegen grob fahrlässig­er Tötung und Gefährdung der körperlich­en Sicherheit zehn Monate unbedingt. Sein Anwalt kündigte Berufung an. Ebenso wie Staatsanwa­lt Christian Pirkerwege­n der Strafhöhe.

Der Zweitangek­lagte – ein Kärntner (33), der als Vertreter des Bootseigen­tümers an Bord war – erhielt drei Monate bedingt. Er hätte erkennen müssen, dass der Lenker alkoholisi­ert war, und eingreifen müssen. Sein Anwalt Georg Schuchlenz erbat sich Bedenkzeit. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

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Pirker legte Berufung ein (rechts).
Richter Matthias Polak mit Gutachter Hermann Steffan (unten)
Verteidige­r Alexander Todor-kostic mit einem Mandanten (links). Staatsanwa­lt Christian Pirker legte Berufung ein (rechts). Richter Matthias Polak mit Gutachter Hermann Steffan (unten)
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