Gefängnisstrafen für Terror und Sozialbetrug
schon beim IS war, um ihre Anwesenheit vorzutäuschen, damit sie weiter Geld von der GKK beziehen kann. Aus demselben Grund gab er sich beim AMS als sein Freund aus, der schon in Syrien war.
Der Zweitangeklagte wollte selbst nach Syrien („Aber nicht zum IS. Ich wollte nur helfen“) und erschlich sich mit falschem Meldezettel 4800 Euro vom Magistrat Graz. Außerdem verantwortet er die gebrochene Nase eines Kontrahenten. Beiden wird auch Terrorismusfinanzierung vorgeworfen.
Der 24-Jährige legt zwar ein (strafmilderndes) Geständnis ab: „Ich bekenne mich schuldig. Und ich bereue schon wirklich.“Auf Nachfrage relativiert er aber wieder, was er längst zugegeben hat: „Nein, ich wusste nicht, dass er nach Syrien will.“Richter: „Was ist der IS?“– „Ich weiß nicht.“Etc. etc. Er gesteht wieder und zieht neuerlich zurück. „Also, für mich ist das kein Geständnis“, sagt der Staatsanwalt. „Für mich auch nicht“, erklärt der Vorsitzende Richter.
„Ich weiß, warum Sie Ihr Geständnis zerreden, ich kenne den Druck, der in Ihrer Gemeinschaft herrscht“, sagt der Ankläger. Die „Gemeinschaft“besetzt eine Reihe im Schwurgerichtssaal und wird barsch zurechtgewiesen, als sie sich einzumischen versucht.
Der Zweite (23) ist zumindest in seinem Geständnis konsequenter. Vom Wunsch seines Freundes, zum IS zu gehen, sei er aber überrascht gewesen, er sei gerade vomurlaub intschetschenien zurückgekommen. Der Staatsanwalt weist ihn darauf hin, dass er als tschetschenischer Flüchtling einen Konventionspass hat, der ihn nicht zur Einreise nach Tschetschenien berechtigt. „Haben Sie ei- nen zweiten, russischen Pass?“– „Ja.“Man habe viel zu lange weggeschaut, wettert der Ankläger. Er fordert eine entschiedene Antwort auf unsere „grundsätzliche Missachtung der Rechtsordnung“. Das Gericht verhängt je ein Jahr Haft und zwei Jahre bedingte Haft – nicht rechtskräftig.