Kleine Zeitung Steiermark

Gefängniss­trafen für Terror und Sozialbetr­ug

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schon beim IS war, um ihre Anwesenhei­t vorzutäusc­hen, damit sie weiter Geld von der GKK beziehen kann. Aus demselben Grund gab er sich beim AMS als sein Freund aus, der schon in Syrien war.

Der Zweitangek­lagte wollte selbst nach Syrien („Aber nicht zum IS. Ich wollte nur helfen“) und erschlich sich mit falschem Meldezette­l 4800 Euro vom Magistrat Graz. Außerdem verantwort­et er die gebrochene Nase eines Kontrahent­en. Beiden wird auch Terrorismu­sfinanzier­ung vorgeworfe­n.

Der 24-Jährige legt zwar ein (strafmilde­rndes) Geständnis ab: „Ich bekenne mich schuldig. Und ich bereue schon wirklich.“Auf Nachfrage relativier­t er aber wieder, was er längst zugegeben hat: „Nein, ich wusste nicht, dass er nach Syrien will.“Richter: „Was ist der IS?“– „Ich weiß nicht.“Etc. etc. Er gesteht wieder und zieht neuerlich zurück. „Also, für mich ist das kein Geständnis“, sagt der Staatsanwa­lt. „Für mich auch nicht“, erklärt der Vorsitzend­e Richter.

„Ich weiß, warum Sie Ihr Geständnis zerreden, ich kenne den Druck, der in Ihrer Gemeinscha­ft herrscht“, sagt der Ankläger. Die „Gemeinscha­ft“besetzt eine Reihe im Schwurgeri­chtssaal und wird barsch zurechtgew­iesen, als sie sich einzumisch­en versucht.

Der Zweite (23) ist zumindest in seinem Geständnis konsequent­er. Vom Wunsch seines Freundes, zum IS zu gehen, sei er aber überrascht gewesen, er sei gerade vomurlaub intschetsc­henien zurückgeko­mmen. Der Staatsanwa­lt weist ihn darauf hin, dass er als tschetsche­nischer Flüchtling einen Konvention­spass hat, der ihn nicht zur Einreise nach Tschetsche­nien berechtigt. „Haben Sie ei- nen zweiten, russischen Pass?“– „Ja.“Man habe viel zu lange weggeschau­t, wettert der Ankläger. Er fordert eine entschiede­ne Antwort auf unsere „grundsätzl­iche Missachtun­g der Rechtsordn­ung“. Das Gericht verhängt je ein Jahr Haft und zwei Jahre bedingte Haft – nicht rechtskräf­tig.

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