Ein Regress-ende zählt drei Mal
sind es 100 Millionen Euro, dann 653 Millionen und zuletzt 466 Millionen. Auf den ersten Blick wissen weder Bund noch Länder, was die Abschaffung des Pflegeregresses kostet. Nun, tatsächlich sind drei Rechnungen anzustellen: In der ersten zählt allein das Vermögen der Gepflegten, auf das Länder und Gemeinden (Sozialhilfeverbände) bis Ende 2017 zugreifen durften. Sei es, dass die Sparbücher „angezapft“worden sin sind. Oder, dass Sozialhilfeverbände in Grundbüch Grundbücher gegangen sind, umdamit später die Betreuungs Betreuungskosten abzudecken. Dieser Vermögensrückgr gensrückgriff ist seit 2018 Geschichte.
Die zweit zweite Rechnung ist mit den sogenannten „Selbstzahl „Selbstzahlern“anzustellen: Das sind jene, die bisher nich nicht um Hilfe der öffentlichen Hand angesucht hab haben und den Pflegeplatz selbst finanzierten. We Wenn diesemenschen nun schrittweise um Sozialh Sozialhilfe ansuchen, steigen die Kosten. Allein in der de Steiermark wird dieses Plus mit 15 Prozent beziffert. Amschwierigsten anzustellen ist die dritte Rechnung: Was kostet es, wenn nach Ende des Pflegeregresses mehr Men Menschen stationäre Pflege beanspruche chen (müssen)? Dabei spielen das Alter de derbevölkerung je Bundesland einerolle, die Heimlandschaft, die Betreiber (m (mehr private oder öffentliche?), das Angebo gebot an Alternativen (mobilen Diensten) u. v. a. Das erklärt, warum die „echten Kosten“der Lände Länder derzeit dermaßen variieren. Offenku Offenkundig: Pflegegeld, -fonds, Sozialhilfe etc. reich reichen nicht mehr. Doch bisher gab es keinemehr nemehrheit, umeine Pflegeversicherung (wie in Deuts Deutschland), einen Steuer-aufschlag (auf Mehrwe Mehrwerts-, Umsatzsteuer) oder Mischformen einzuf einzuführen.