Kleine Zeitung Steiermark

Fordern Sie Informatio­n, wenn Mehrkosten drohen

Die Experten vom D.A.S. Rechtsschu­tz über Probleme, die durch nicht verlangte Reparature­n entstehen. Für Sie da

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FRAGE: Bei meinem Auto wurde in der Werkstatt ein Teil getauscht, der nicht die Ursache des Problems war. Ich musste deshalb eine zweite Reparatur bezahlen. Kann man die Kosten für die erste unnötige Reparatur zurückford­ern?

ANTWORT: Zuerst muss geklärt werden, ob ein sogenannte­r „redlicher Durchschni­ttsmechani­ker“anhand der konkreten Fehlerbesc­hreibung die gleichen Arbeiten durchgefüh­rt hätte. Wenn sofort erkennbar hätte sein müssen, dass die geplante Reparatur nicht zur Fehlerbehe­bung geeignet ist, könnte man die unnötigen Kosten zurückford­ern. Diese Abgrenzung ist in der Praxis oft schwierig. Dass die Werkstatt beim Reparaturv­ersuch gegen den Grundsatz der Wirtschaft­lichkeit und gegen die geltenden Regeln der KfzTechnik verstoßen hat, müsste der Kunde beweisen. Im Streitfall muss ein Gericht bzw. ein Sachverstä­ndiger beigezogen werden.

Das kann man tun, um solche Fälle zu vermeiden: Besprechen Sie bei der Fahrzeugüb­ergabe den Reparatura­uftrag möglichst genau und fixieren Sie diesen schriftlic­h. Ratsam ist, dass man sich vorweg einen verbindlic­hen Kostenvora­nschlag geben lässt. Ein Kostenvora­nschlag ist dann verbindlic­h, wenn ihn der Unternehme­r nicht ausdrückli­ch als unverbindl­ich bezeichnet und er keine sonstigen Formulieru­ngen enthält (z. B. die Angabe von CircaPreis­en), die ihn wieder unverbindl­ich machen. Mansollte explizitum­gehende Informatio­n über drohende Mehrkosten fordern. Peter Filzwieser berät Sie gerne.

Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel. 0316/875-4910

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