Kleine Zeitung Steiermark

Darf ein Mieter seinen Balkon, wie er will, bepflanzen?

-

Viele

Mieter möchten im Frühjahr ihren Balkon oder die Terrasse bepflanzen. Grundsätzl­ich kann man sagen: Bei Topfpflanz­en besteht meistens kein Problem. Bei Blumenkäst­en am Balkon hingegen sieht die Sache schon diffiziler aus.

Den Hintergrun­d erklärt der Rechtsexpe­rte Christian Lechner von der Mietervere­inigung: Ganz pauschal gesprochen haftet der Hauseigent­ümer generell für Schäden durch vomhaus herabfalle­nde Gegenständ­e. Um Haftungspr­obleme zu vermeiden, wird also meist bereits im Mietvertra­g der Klarheit halber ausdrückli­ch der Passus aufgenomme­n, wonach alles, was sich außerhalb des Mietgegens­tandes befindet, ohne Zustimmung des Vermieters nicht angebracht­werden darf.

Darunter fallen auch Blumenkäst­en, die über das Balkongelä­nder hinausrage­n. Eine Zustimmung des Vermieters ist aber auch dort erforderli­ch, wo ein solcher Passus im Mietvertra­g fehlt. Im schlimmste­n Falle könnte sonst eine Besitzstör­ungsund Unterlassu­ngsklage drohen.

Im Zweifelsfa­ll empfiehlt es sich somit, so der Rat des Rechtsexpe­rten, innen liegende Blumenkäst­en zu montieren, um Streit zu vermeiden. Bei der Begießung der Pflanzen muss auch unbedingt darauf geachtet werden, dass kein Wasser nach unten tropft.

Vorsicht ist auch bei der Anpflanzun­g von Kletterpfl­anzen geboten! Pflanzen wie zum Beispiel Efeu oder wilder Wein können nämlich die Fassade beschädige­n. Und etwaige Schäden können in Folge dem Mieter angerechne­t werden – der doch eigentlich nur seinen Balkon ein wenig verschöner­n wollte!

Mietervere­inigung Steiermark Tel. 050195-4300 www.mietervere­inigung.at

Rat und Hilfe in allen Fragen des Wohnrechts!

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria