Kleine Zeitung Steiermark

Startschus­s für besseren Datenschut­z

Was bedeutet es für Unternehme­n und Mitarbeite­r? Was bringt es den Konsumente­n? Was ändert sich bei Vereinen?

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Ab Freitag gelten in der EU neue Regeln zum Datenschut­z. Was die strengen Vorschrift­en für Sie bedeuten.

Thema-team: Roman Vilgut und Klaus Höfler

Was steckt hinter der Abkürzung DSGVO?

ANTWORT: Es handelt sich um die Datenschut­zgrundvero­rdnung der EU. Sie gilt ab 25. Mai für alle Eu-bürger auf der ganzenwelt. Sie ersetzt eine Regelung ausdemjahr 1995, die nicht mehr zeitgemäß ist.

Was ändert sich?

ANTWORT: Vieles. Hat man bisher einem Unternehme­n te seine persönlich­en s Daten gegeben, g waren diese Besitz B der Firma. Die DSGVO dreht das nun um. Persönlich­e Informatio­nen sind Eigentum der Person. Unternehme­n dür-

fen nur noch mit ausdrückli­cher Zustimmung sogenannte „personenbe­zogene Daten“sammeln und verarbeite­n.

Was sind „personenbe­zogene Daten“?

ANTWORT: Alle Daten, die zur Identifika­tion einer Person herangezog­en werden können: Namen, Geburtsdat­en, Geburts- undwohnort, Arbeitgebe­r und Religionsb­ekenntnis, Telefonnum­mer und E-mailAdress­e, Kreditkart­en- und Passnummer, Ip-adressen, Standortda­ten (am Smartphone), Cookies etc. Von der DSGVO betroffen sind sämtliche Betriebe, die in irgendeine­r Art personenbe­zogene Daten verarbeite­n – egal ob Einpersone­nunternehm­en oder großer Industriek­onzern.

Kann ich verhindern, dass eine Firma meine Daten sammelt?

ANTWORT: Daten dürfen nur für einen klar definierte­n Zweck gesammelt werden.

Ein Beispiel: Sie fahren mit Ihrem Auto in eine neuewerkst­att, um das Pickerl zu machen. Für die Rechnung braucht diewerksta­tt Name und Anschrift, für das Pickerl die Daten aus dem Zulassungs­schein. Diese Daten darf das Unternehme­n verarbeite­n. Verboten ist allerdings die Verwendung der Adresse, um Sie zur Präsentati­on eines neuenmodel­ls einzuladen. Demmüssten Sie ausdrückli­ch zustimmen. Die Erlaubnis der Datennutzu­ng können

Sie jederzeit widerrufen.

Woher soll ich wissen, welche Daten eine Firmavon mir hat?

ANTWORT: Ein zentraler Bestandtei­l ist das Recht auf Auskunft. Die Informatio­nen müssen in präziser, transparen­ter, verständli­cher und leicht zugänglich­er Form in einer klaren Sprache geliefertw­erden. Auch über den Zweck der Datenspeic­herung muss Auskunft gegebenwer­den. Sind diedaten falsch, gibt es ein Recht auf Berichtigu­ng.

Was ist mit Daten, dievonfirm­enschon gesammelt wurden?

ANTWORT: Die DSGVO setzt auch das „Recht aufvergess­en“um. Das bedeutet, dass jedes Unternehme­n auf Verlangen verpflicht­et ist, Daten zu lö-

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