Manmusswissen, welche Datenverarbeitungintern stattfindet – undsie auch nachweisen können.
Hans Zeger,
Was darf der Mitarbeiter, was muss der Arbeitgeber beachten? Die Datenschutzverordnung regelt manches in Unternehmen neu
FOTOLIA, KK, APA 1
Die Behörde kann abmahnen, bevor sie straft – was halten Sie davon? STEFAN SCHOELLER: Abgesehen davon, dass nach einer ersten Abmahnung die Strafen bei weiteren Verstößen erst wieder zu verhängen sind, verstellt diese Ankündigung den Blick auf alle zivilrechtlichen Konsequenzeneinesverstoßes. 2.
Was kann den Unternehmen drohen?
Zunehmend haben sich auch in Österreich solcheabmahnvereine auf Massenabmahnungen spezialisiert, mit denen geringeverstöße im Bereich desurheberrechts, E-commerce-
Aktenvermerk
Gesetzes oder Fernabsatzgesetzes höchst lukrativ ausgenütztwerden, da jedes Mal 1000 bis 2000 Euro Abmahnkosten kassiert werden können.
3.
Was sollte man dagegen tun? Man sollte einerseits die Möglichkeit einer Gerichtsklage davon abhängig machen, dass zuvor eine Abmahnung stattgefunden hat, und andererseits die Anwaltskosten für eine solche schriftliche Abmahnung z. B. mit 150 Euro begrenzen. Damit würden Massenabmahnungen wirtschaftlich unrentabel bleiben. wurde selbst Opfer Mark Zuckerberg
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