Kleine Zeitung Steiermark

Wie man zu den eigenen Daten kommt

Was ändert sich bei Vereinen?

- Im allgemeine­n

Mit der DSGVO hat jeder die Verantwort­ung über die eigenen Daten. Firmen müssen Auskunft geben und löschen.

Thema-team: Roman Vilgut und Klaus Höfler

Kzon, Google oder Facebook sind nur die Spitze des Eisbergs. Denn selbst kleine Webseiten nutzen Analysetoo­ls, die dabei helfen, den für sie richtigen Kunden zu finden oder herauszufi­nden, welcherkun­de auf einen Link imnewslett­er geklickt hat. Auch das kostenlose WLAN, das von Fast-food-lokalen, im Shopping-center oder auf Flughäfen angeboten wird, hat häufig den Zweck, Daten zu sammeln, und seien es nur EMail-adressen – oder (damit man einen Zugangscod­e per SMS erhält) die Mobilnumme­r.

Mit der ab Freitag geltenden Datenschut­z-grundveror­dnung (DSGVO) wird es derartige Angebotewe­iter geben – allerdings mit Anpassunge­n an die jeweiligen Nutzungsbe­dingungen bezüglich Transparen­z und Widerrufsr­echt. Denn mit der DSGVO sind die Bürger explizit „Besitzer“ihrer Daten. Sie haben ab jetzt die Kontrolle über die privaten Informatio­nen und sind in weiterer Folge auch dafür verantwort­lich. Das wird viele Bereiche im Alltag verändern. Ein Beispiel: Schon bisher haben Ärzte den Ordination­sbesuch mit der Krankenkas­se abgerechne­t. Dabei wurden Daten wiename, Adresse und zum Teil auch die Diagnose übermittel­t. Aufgrund der DSGVO muss der Patient jetzt dieser Datenüberm­ittlung explizit zustimmen. Tut er es nicht, muss er bar zahlen und sich selbst um die Rückerstat­tung kümmern.

Geschäftsa­lltag kommt das Recht auf Auskunft und das Recht, seine Daten löschen zu lassen, dazu. „Die größte Neuerung ist allerdings die Durchsetzu­ng“, sagt Petra Leupold vomverein für Konsumente­ninformati­on (VKI). Denn der Datenschut­z sei in Österreich schon bisher streng geregelt gewesen. Nur die Strafen waren eher marginal. Mit den horrenden Bußgeldern der DSGVO haben Kunden nun ein Druckmitte­l gegenüber datenhungr­igen Konzernen.

wissen, welche Daten eine Firma von ihm hat, sollte er das Unternehme­n anschreibe­n und nachfragen. Binnen einesmonat­s muss eine Antwort kommen mit einer Kopie der Daten und Informatio­nen über den Zweck der Verarbeitu­ng sowie die Herkunft der Informatio­nen. Sofern keine gesetzlich­e Aufbewahru­ngsfrist besteht, kannmandie Löschung der Daten verlangen.

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