Eine Hubschrauber-rettung kann ab heute teuer werden
Wer sich am Berg grob fahrlässig in Gefahr bringt, muss die Bergung selbst zahlen. Novelle im Sicherheitspolizeigesetz tritt heute in Kraft.
Zwei Bergsteiger schreiben ins Gipfelbuch, dass sie beim Abstieg den Hubschrauber nehmen werden. In Tirol lässt sich ein Wanderer sechs Mal vom Berg holen – es sind solch dreiste Fälle, die nun zu einernovelle im Sicherheitspolizeigesetz geführt haben.
Ab heute muss, wer sich am Berg grob fahrlässig in Gefahr bringt, den Einsatz der Alpinpolizei selbst bezahlen – und das kann teuer werden. Etwa 3000 Euro kostet eine einstündige Bergung. Bisher kamen die Steuerzahler und nicht der Verursacher für die entstandenen Kosten auf. „In unserer ,no risk, no fun‘-gesellschaft haben viele einfach gesagt, wir probieren einfach mal. Wenn es nicht funktioniert, holen wir halt den Hubschrauber“, erklärt Werner Senn, Abteilungsleiter der Flugpolizei im Innenministerium. Diese sogenannte „VollkaskoMentalität“habe in den letzten Jahren massiv zugenommen. In bestimmten sozialen Foren habe es sogar Tipps dafür gegeben, was man sagen müsse, damit der Hubschrauber kommt. „Das hat Ausmaße angenommen, diemaneindämmen muss. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahler dafür aufkommt“, sagt Senn. Nach wie vor werde die Flugpolizei natürlich Hilfe leisten, in etwa einem Drittel der 350 bis 400 Einsätze in Jahr geht Senn davon aus, dass die Kosten dafür künftig in Rechnung gestellt werden. Ob das Verhalten am Berg grob fahrlässig war, wird bei den Erhebungen, die nach jedem Alpinunfall gemacht werden, genau angeschaut. Wenn sich Anhaltspunkte ergeben, die für eine fahrlässige Aktion sprechen, wird eine Rechnung gelegt. Gegen den Bescheid könne man natürlich Rechtsmittel einlegen oder diekosten einer Bergekostenversicherung weitergeben. „Ich glaube schon, dass wir dadurch von der Vollkasko-mentalität am Berg wegkommen. Ich hoffe es zumindest“, sieht Senn Bewusstseinsschärfung.
Anders sieht die Lage bei der Rettung von Verletzten aus: Grundsätzlich ist die Alpinpolizei innotfällen dann zuständig, wenn es darum geht, unverletzte Personen aus einer Notlage zu befreien. Sind Personen verletzt, kommen Rettungshubschrauber, wie etwa vom ÖAMTC, zum Einsatz. Die Flugrettung nach Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Raumwar bereits zuvor kostenpflichtig. „Allerdings sind etwa 95 Prozent unserer Patienten über Alpenverein, Kreditkarten oder einen Schutzbrief versichert“, erklärt der ÖAMTC. Es wird empfohlen, sich vor einer Bergtour darüber zu informieren. Unfälle, die nicht im alpinen Raum passieren, werden mit der Sozialversicherung gegengerechnet.