Kleine Zeitung Steiermark

Eine Hubschraub­er-rettung kann ab heute teuer werden

- Von Maria Schaunitze­r

Wer sich am Berg grob fahrlässig in Gefahr bringt, muss die Bergung selbst zahlen. Novelle im Sicherheit­spolizeige­setz tritt heute in Kraft.

Zwei Bergsteige­r schreiben ins Gipfelbuch, dass sie beim Abstieg den Hubschraub­er nehmen werden. In Tirol lässt sich ein Wanderer sechs Mal vom Berg holen – es sind solch dreiste Fälle, die nun zu einernovel­le im Sicherheit­spolizeige­setz geführt haben.

Ab heute muss, wer sich am Berg grob fahrlässig in Gefahr bringt, den Einsatz der Alpinpoliz­ei selbst bezahlen – und das kann teuer werden. Etwa 3000 Euro kostet eine einstündig­e Bergung. Bisher kamen die Steuerzahl­er und nicht der Verursache­r für die entstanden­en Kosten auf. „In unserer ,no risk, no fun‘-gesellscha­ft haben viele einfach gesagt, wir probieren einfach mal. Wenn es nicht funktionie­rt, holen wir halt den Hubschraub­er“, erklärt Werner Senn, Abteilungs­leiter der Flugpolize­i im Innenminis­terium. Diese sogenannte „VollkaskoM­entalität“habe in den letzten Jahren massiv zugenommen. In bestimmten sozialen Foren habe es sogar Tipps dafür gegeben, was man sagen müsse, damit der Hubschraub­er kommt. „Das hat Ausmaße angenommen, diemaneind­ämmen muss. Es kann nicht sein, dass der Steuerzahl­er dafür aufkommt“, sagt Senn. Nach wie vor werde die Flugpolize­i natürlich Hilfe leisten, in etwa einem Drittel der 350 bis 400 Einsätze in Jahr geht Senn davon aus, dass die Kosten dafür künftig in Rechnung gestellt werden. Ob das Verhalten am Berg grob fahrlässig war, wird bei den Erhebungen, die nach jedem Alpinunfal­l gemacht werden, genau angeschaut. Wenn sich Anhaltspun­kte ergeben, die für eine fahrlässig­e Aktion sprechen, wird eine Rechnung gelegt. Gegen den Bescheid könne man natürlich Rechtsmitt­el einlegen oder diekosten einer Bergekoste­nversicher­ung weitergebe­n. „Ich glaube schon, dass wir dadurch von der Vollkasko-mentalität am Berg wegkommen. Ich hoffe es zumindest“, sieht Senn Bewusstsei­nsschärfun­g.

Anders sieht die Lage bei der Rettung von Verletzten aus: Grundsätzl­ich ist die Alpinpoliz­ei innotfälle­n dann zuständig, wenn es darum geht, unverletzt­e Personen aus einer Notlage zu befreien. Sind Personen verletzt, kommen Rettungshu­bschrauber, wie etwa vom ÖAMTC, zum Einsatz. Die Flugrettun­g nach Sport- und Freizeitun­fällen im alpinen Raumwar bereits zuvor kostenpfli­chtig. „Allerdings sind etwa 95 Prozent unserer Patienten über Alpenverei­n, Kreditkart­en oder einen Schutzbrie­f versichert“, erklärt der ÖAMTC. Es wird empfohlen, sich vor einer Bergtour darüber zu informiere­n. Unfälle, die nicht im alpinen Raum passieren, werden mit der Sozialvers­icherung gegengerec­hnet.

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Selbst verschulde­te Rettung aus Bergnot durch Flugpolize­i kostet nun

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