Kleine Zeitung Steiermark

Passagiere werden zurückgewi­esen

Beschwerde­n im Zusammenha­ng mit Flugreisen häufen sich. Konsumente­nschützer beklagen, dass die Airlines die Passagiere ungenügend über ihre Rechte informiere­n.

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Unser Leser hatte einen Rückflug von Frankfurt nach Graz gebucht, das Ticket bezahlt, sich rechtzeiti­g durch den Sicherheit­scheck gequält und traf pünktlich beim Flugsteig ein. Dennoch wurde er zurückgewi­esen und konnte nicht mehr in das Flugzeug einsteigen. Er musste eine weitere Nacht in Deutschlan­d verbringen und konnte seinen Heimflug erst einen Tag später antreten. Eine Unsitte von Airlines, von der in letzter Zeit immer öfter berichtet wird: Die Maschinen sind überbucht, Kunden müssen auf dem Boden bleiben!

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastre­chte („apf“) erfasst Flugüberbu­chungen in der Rubrik „Nichtbeför­derung“. Eine Nichtbeför­derung kann verschiede­ne Ursachen (Passagiere kommen zu spät zum Checkin oder Gate, Reisedokum­ente fehlen, Flug war überbucht) haben. „Im Vorjahr lag Nichtbeför­derung mit sechs Prozent auf Platz drei der Verfahrens­grün- de nach Flugverspä­tung und Flugannull­ierung“, berichtet Martina Galos von der „apf“.

Im Falle einer Überbuchun­g stehen dem Passagier genauso wie bei einer Absage oder Verspätung des Fluges verschiede­ne Rechte zu (siehe Info rechts). Sollte eine direkte Klärung mit der Fluglinie nicht möglich sein, kann der Fall mittels Online-beschwerde­formular unter www.passagier.at bei der „apf“eingebrach­t werden. Damit soll sichergest­ellt werden, dass die Passagier- und Fahrgastre­chte gewahrt bleiben und Verkehrsun­ternehmen

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