Passagiere werden zurückgewiesen
Beschwerden im Zusammenhang mit Flugreisen häufen sich. Konsumentenschützer beklagen, dass die Airlines die Passagiere ungenügend über ihre Rechte informieren.
Unser Leser hatte einen Rückflug von Frankfurt nach Graz gebucht, das Ticket bezahlt, sich rechtzeitig durch den Sicherheitscheck gequält und traf pünktlich beim Flugsteig ein. Dennoch wurde er zurückgewiesen und konnte nicht mehr in das Flugzeug einsteigen. Er musste eine weitere Nacht in Deutschland verbringen und konnte seinen Heimflug erst einen Tag später antreten. Eine Unsitte von Airlines, von der in letzter Zeit immer öfter berichtet wird: Die Maschinen sind überbucht, Kunden müssen auf dem Boden bleiben!
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte („apf“) erfasst Flugüberbuchungen in der Rubrik „Nichtbeförderung“. Eine Nichtbeförderung kann verschiedene Ursachen (Passagiere kommen zu spät zum Checkin oder Gate, Reisedokumente fehlen, Flug war überbucht) haben. „Im Vorjahr lag Nichtbeförderung mit sechs Prozent auf Platz drei der Verfahrensgrün- de nach Flugverspätung und Flugannullierung“, berichtet Martina Galos von der „apf“.
Im Falle einer Überbuchung stehen dem Passagier genauso wie bei einer Absage oder Verspätung des Fluges verschiedene Rechte zu (siehe Info rechts). Sollte eine direkte Klärung mit der Fluglinie nicht möglich sein, kann der Fall mittels Online-beschwerdeformular unter www.passagier.at bei der „apf“eingebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Passagier- und Fahrgastrechte gewahrt bleiben und Verkehrsunternehmen