Kleine Zeitung Steiermark

Randaliere­nde Passagiere dürfen festgegurt­et werden

Johanneslo­ingervonde­rd.a.s Rechtsschu­tzagüberdi­e Rechte von Airlines gegenüber renitenten Passagiere­n.

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Randaliere­nde

Passagiere sind in Flugzeugen keine Seltenheit. Die D.A.S. Rechtsschu­tzagklärt über die rechtliche Handhabe gegen sogenannte „Unruly Passengers“auf. So dürfen Randaliere­r während des Fluges an den Sitz gegurtet werden, damit die Sicherheit der Mitreisend­en gewährleis­tet werden kann. Im Verspätung­sfall kann man einen Schaden gegenüber einer Luftlinie aber nur dann geltend machen, wenn diese ein Verschulde­n trifft. Ansprüche gegenüber dem Verursache­r durchzuset­zen sind bei ausländisc­hen Tätern oft aussichtsl­os. In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Vorfällen mit randaliere­nden Flugpassag­ieren. „Zu wenignikot­in, zu viel Alkohol oder eine nach hinten gestellte Rückenlehn­e. Ein Streit im Flugzeug kann schnell eskalieren“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsv­orsitzende­r der D.A.S. Rechtsschu­tz AG. So auch Mitte Mai, als bei einem Flug von Hurghada nach Hannover ein Passagier einen der Flugbeglei­ter körperlich attackiert­e. Als Sofortmaßn­ahme wurde der tobende Mann mit demgurt an den Sitz befestigt. Das „Tokioter Abkommen“gestattet Zwangsmaßn­ahmen gegen Randaliere­r wie das Festschnal­len im Flieger zur Sicherheit der Mitreisend­en. „Airlines haben außerdem das Recht, störenden Passagiere­n die Beförderun­g zu verweigern. Wenn das Flugzeug gestartet ist, dürfen randaliere­nde Passagiere bei der nächsten Landemögli­chkeit von Bord gebracht werden“, so Loinger. Viele Passagiere fühlen sich durch das Zurückstel­len des Vordersitz­es in ihrer Beinfreihe­it gestört. „Laut Beförderun­gsbedingun­gen hat allerdings jeder Passagier das Recht, sich zurückzule­hnen. Es handelt sich um einen Teil der angebotene­n Leistung, für die durch den Kauf des Tickets auch bezahlt wurde“, weiß Loinger. FOTOLIA/CYRIL PAPOT

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Auf den meisten Flügen geht es friedlich zu

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