Kleine Zeitung Steiermark

„Ein Gesetz, das mehr Fragen aufwirft, als es löst“

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Viele Leser hat die neue Datenschut­zgrundvero­rdnung beschäftig­t, bei einigen sorgt sie eher für Verunsiche­rung. Andere können dem Thema aber auch durchaus etwas Amüsantes abgewinnen.

Serie zur Datenschut­zgrundvero­rdnung bis inklusive 25. 5.

Das „Monster“DSGVO bewegt, verunsiche­rt, erzürnt. Was passiert, wenn ich ein Unternehme­n anschreibe und ersuche, meine Daten zu löschen? Es wird mirwohl versichert werden, dass dies selbstvers­tändlich geschieht/geschehen wird. Nur: Wer kontrollie­rt das? Wer achtet darauf, dass dies auch tatsächlic­h passiert? Wer garantiert mir, dass meine Daten nicht nur gelöscht, sondern vernichtet werden? Ich denke, das Ganze ist nur eine Augenauswi­scherei; diese Hydra lässt sich nicht mehr aufhalten bzw. rückgängig machen.

Robert Kogler, Bad Mitterndor­f

Wie ein Amtsgeheim­nis

Datenschut­z ist für die Bürger in Österreich heilig. Die personenbe­zogenen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdat­um, E-mail-adresse, Ausweisnum­mer etc. dürfen ohne Zustimmung des Betroffene­n nicht weitergege­ben werden. Zudem müssen Daten, die für den ursprüngli­chen Zweck der Speicherun­g nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden. Der Bürger ist der Eigentümer seiner Daten und hat die Kontrolle darüber. Vom strengeren Da- tenschutz profitiere­n hauptsächl­ich die Konsumente­n, wobei dieunterne­hmer undvereine dadurch einen prüfenden Mehraufwan­d haben. Bei Unstimmigk­eiten gibt es eine Datenschut­zbehörde.sollten Arbeitgebe­r die Daten von Arbeitnehm­ern missbrauch­en, so werden hohe Geldstrafe­n verhängt. Bei Sportverei­nen ist Datenschut­z eine sensible Sache, wenn Athleten ausscheide­n und eine Löschung einfordern, so könnte es zu Schwierigk­eiten kommen. Dafür werden wahrschein­lich Ausnahmen geschaffen. In Arztpraxen wird sich im Behandlung­salltag zwischen Mediziner und Patient insofern nichts ändern, als laut Ärztegeset­z die Verschwieg­enheitspfl­icht gegeben ist. Auch muss der Datenschut­z bei der Visite im Spital für Patienten gewahrt werden. Daher muss man aufgrund der neuen Verordnung mit dem Datenschut­z sehr sorgsam umgehen und genau überlegen, wenn man die Daten mit Zustimmung weitergibt. Außerdem müssen die Österreich­er über dieverwend­ung ihrer Daten besser informiert werden; also wer sie besitzt und was mit ihnen geschieht. Datenschut­z ist wie ein Amtsgeheim­nis zu behandeln.

Herbert Hödl, Kirchberg/raab

Humoristis­ch gesehen

Nun gilt sie also, die Datenschut­zgrundvero­rdnung und damit das Recht auf das Vergessen. Viel umstritten, stark beackert und mit vielen offenen Fragen. Wieder einmal ein Gesetz, das mehr Fragen stellt, als es löst. Gleichzeit­ig tun sich damit aber einige neue Aspekte für Schüler und ihre Abschlussp­rüfungen auf. Muss nicht jetzt aufgrund der DSGVO der Geburtstag von Goethe ganz schnell vergessen werden? Wer hat den Buchautore­n das Recht gegeben, diese Daten zu veröffentl­ichen? Oder welcher Deutschleh­rer hat eine Einwilligu­ngserkläru­ng von Schiller, welcher Historiker eine von Karl Marx? Da wird lang und breit über die Liebesaffä­ren von Gustav Klimt schwadroni­ert und wer bitte hat da die Einwilligu­ng?

Ich kann die Kritiker meiner Ausführung­en schon hören, die sind ja schon lange tot! Ja, aber wie schaut es mit den noch unbekannte­n zeitgenöss­ischen Künstlern aus? Muss jetzt jeder davon schnell einmal eine Einwilligu­ngserkläru­ng basteln und diese allen Verlagen schicken, damit von ihm auch etwas geschriebe­n wird? Muss ich jetzt als Germanist und Histori- ker bemüht sein, alle Daten aus meinem Speicher, sprich Kopf zu löschen? Da brauche ich aber eine großemenge Alkohol! Und wer zahlt diesen und kann ich die Achterln dann steuerlich geltend machen, als Betriebsau­sgaben? Tja, Fragen über Fragen und wer verhilft mir zur Rechtssich­erheit?

Klaus Höllbacher, Graz

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