„Ein Gesetz, das mehr Fragen aufwirft, als es löst“
Viele Leser hat die neue Datenschutzgrundverordnung beschäftigt, bei einigen sorgt sie eher für Verunsicherung. Andere können dem Thema aber auch durchaus etwas Amüsantes abgewinnen.
Serie zur Datenschutzgrundverordnung bis inklusive 25. 5.
Das „Monster“DSGVO bewegt, verunsichert, erzürnt. Was passiert, wenn ich ein Unternehmen anschreibe und ersuche, meine Daten zu löschen? Es wird mirwohl versichert werden, dass dies selbstverständlich geschieht/geschehen wird. Nur: Wer kontrolliert das? Wer achtet darauf, dass dies auch tatsächlich passiert? Wer garantiert mir, dass meine Daten nicht nur gelöscht, sondern vernichtet werden? Ich denke, das Ganze ist nur eine Augenauswischerei; diese Hydra lässt sich nicht mehr aufhalten bzw. rückgängig machen.
Robert Kogler, Bad Mitterndorf
Wie ein Amtsgeheimnis
Datenschutz ist für die Bürger in Österreich heilig. Die personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, E-mail-adresse, Ausweisnummer etc. dürfen ohne Zustimmung des Betroffenen nicht weitergegeben werden. Zudem müssen Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, gelöscht werden. Der Bürger ist der Eigentümer seiner Daten und hat die Kontrolle darüber. Vom strengeren Da- tenschutz profitieren hauptsächlich die Konsumenten, wobei dieunternehmer undvereine dadurch einen prüfenden Mehraufwand haben. Bei Unstimmigkeiten gibt es eine Datenschutzbehörde.sollten Arbeitgeber die Daten von Arbeitnehmern missbrauchen, so werden hohe Geldstrafen verhängt. Bei Sportvereinen ist Datenschutz eine sensible Sache, wenn Athleten ausscheiden und eine Löschung einfordern, so könnte es zu Schwierigkeiten kommen. Dafür werden wahrscheinlich Ausnahmen geschaffen. In Arztpraxen wird sich im Behandlungsalltag zwischen Mediziner und Patient insofern nichts ändern, als laut Ärztegesetz die Verschwiegenheitspflicht gegeben ist. Auch muss der Datenschutz bei der Visite im Spital für Patienten gewahrt werden. Daher muss man aufgrund der neuen Verordnung mit dem Datenschutz sehr sorgsam umgehen und genau überlegen, wenn man die Daten mit Zustimmung weitergibt. Außerdem müssen die Österreicher über dieverwendung ihrer Daten besser informiert werden; also wer sie besitzt und was mit ihnen geschieht. Datenschutz ist wie ein Amtsgeheimnis zu behandeln.
Herbert Hödl, Kirchberg/raab
Humoristisch gesehen
Nun gilt sie also, die Datenschutzgrundverordnung und damit das Recht auf das Vergessen. Viel umstritten, stark beackert und mit vielen offenen Fragen. Wieder einmal ein Gesetz, das mehr Fragen stellt, als es löst. Gleichzeitig tun sich damit aber einige neue Aspekte für Schüler und ihre Abschlussprüfungen auf. Muss nicht jetzt aufgrund der DSGVO der Geburtstag von Goethe ganz schnell vergessen werden? Wer hat den Buchautoren das Recht gegeben, diese Daten zu veröffentlichen? Oder welcher Deutschlehrer hat eine Einwilligungserklärung von Schiller, welcher Historiker eine von Karl Marx? Da wird lang und breit über die Liebesaffären von Gustav Klimt schwadroniert und wer bitte hat da die Einwilligung?
Ich kann die Kritiker meiner Ausführungen schon hören, die sind ja schon lange tot! Ja, aber wie schaut es mit den noch unbekannten zeitgenössischen Künstlern aus? Muss jetzt jeder davon schnell einmal eine Einwilligungserklärung basteln und diese allen Verlagen schicken, damit von ihm auch etwas geschrieben wird? Muss ich jetzt als Germanist und Histori- ker bemüht sein, alle Daten aus meinem Speicher, sprich Kopf zu löschen? Da brauche ich aber eine großemenge Alkohol! Und wer zahlt diesen und kann ich die Achterln dann steuerlich geltend machen, als Betriebsausgaben? Tja, Fragen über Fragen und wer verhilft mir zur Rechtssicherheit?
Klaus Höllbacher, Graz