Klage gegen den
Die Wiener Landesregierung will beim Verfassungsgerichtshof ein Rauchverbot in der Gastronomie einklagen. Im Gesundheitsministerium will man sich dazu nicht äußern.
Nächster Akt in der Causa Nichtraucherschutz: Nachdem die türkisblaue Bundesregierung das Rauchverbot in der heimischen Gastronomie gekippt hat, bereitet diewiener Landesregierung eine Verfassungsklage vor, um das Rauchen in Lokalen doch noch zu verhindern. Umweltstadträtin Ulli Sima und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (beide SPÖ) haben gemeinsam mit dem Verfassungsexperten Bernd-christian Funk eine mehr als 30 Seiten starke Anfechtungsschrift erarbeitet und gestern vorgestellt.
Österreich sei der „Aschenbecher Europas“, zeigt sich Sima besorgt. Gegen diese „unverantwortliche Retropolitik“wolle man jetzt vorgehen. Die aktuelle Regelung funktioniere nicht. In Nichtraucherbereichen von Raucherlokalen sei die gemessene Feinstaubbelastung siebenmal höher als in Lokalen, in denen das Rauchen verboten sei.
Dass die gesundheitliche Belastung durch Passivrauch in Mischlokalen eklatant hoch ist, belegt auch eine Studie, die im Februar veröffentlicht wurde. Das Fazit von Co-autor und Innenraumklimatologe Peter Tappler: „Ein Nichtraucherbereich neben einem Raucherraum ist wie ein Pinkelbereich im Swimmingpool.“Am 12. Juni soll die Klage in der Wiener Landesregierung beschlossen werden.
Die Klage stützt sich hauptsächlich auf zwei Punkte: Einerseits wird mit dem Arbeitnehmerschutz argumentiert. Ein Kellner ist dem Rauch tagtäglich ausgesetzt. Das sei eine Ungleichbehandlung. Denn Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten würden vor Passivrauch geschützt, in der Gas- tronomie jedoch nicht. Andererseits wird kritisiert, dass Kinder und Jugendliche, die nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten. Peter Hacker ist selbst Raucher. Für ihn sei klar, dass er nach dem Essen das Lokal verlasse, um seiner Sucht zu frönen.