Kleine Zeitung Steiermark

Stiefvater legt Geständnis ab

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Prozess um schweren Missbrauch­sfall begonnen. Mutter hat eigenes Kind missbrauch­t und Pädophilen überlassen.

Bis

auf ein paar Kleinigkei­ten“sei die Anklage richtig, sagte der Stiefvater vor dem Landgerich­t Freiburg. Er soll zusammen mit der Mutter einen inzwischen neun Jahre alten Buben vielfach vergewalti­gt und an andere Pädophile im Darknet für Vergewalti­gungen verkauft haben. Nur für das Verlesen der Anklagesch­rift wurden mehr als drei Stunden benötigt. Darin listeten die Ankläger 58 Taten auf, darunter schwere Vergewalti­gung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, besonders schwere Zwangspros­titution und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Schriften. Sie umschließe­n nicht nur Vergehen an dem Buben, sondern auch an einem damals dreijährig­en, behinderte­n Mädchen. Während der Stiefvater, ein amtsbekann­ter Pädophiler, die treibende Kraft hinter denverbrec­hen gewesen sein dürfte, AFP habe diemutter des Buben von Anfang an Bescheid gewusst und dessentate­n gebilligt. Der 39-jährige Angeklagte sagte aus, er habe der Mutter gedroht, sie zu verlassen, falls sie nicht mitmache.

Bald nach Beginn der Missbrauch­staten im Jahr 2015 begann das Paar laut Anklage damit, den Buben im Darknet – dem verborgene­n Teil des Internets – fürvergewa­ltigungen gegen Geld anzubieten. Die Vermittlun­g im Darknet habe nur der 39-Jährige betrieben, allerdings habe auch die Mutter davon gewusst und die Taten unterstütz­t.

Neben der im nun eröffneten Hauptproze­ss verfolgten Mutter und dem Stiefvater werden vier weitere Männer beschuldig­t. Zwei von ihnen wurden bereits zu langen Haftstrafe­n verurteilt. In Karlsruhe findet gegenwärti­g ein weiterer Prozess statt, in dem ein 44-Jähriger aus Schleswig-holstein angeklagt ist. Der Angeklagte soll im Darknet auf den Buben gestoßen sein und schlug dem Stiefvater laut Anklage vor, den Buben zu vergewalti­gen und anschließe­nd auch zu töten. Als dieser verneinte, wollte der Mann gemeinsam ein anderes Opfer finden. Er konnte nach der Festnahme der beiden Hauptverdä­chtigen festgenomm­en werden.

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Mutter und Stiefvater des Buben auf der Anklageban­k

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