Stiefvater legt Geständnis ab
Prozess um schweren Missbrauchsfall begonnen. Mutter hat eigenes Kind missbraucht und Pädophilen überlassen.
Bis
auf ein paar Kleinigkeiten“sei die Anklage richtig, sagte der Stiefvater vor dem Landgericht Freiburg. Er soll zusammen mit der Mutter einen inzwischen neun Jahre alten Buben vielfach vergewaltigt und an andere Pädophile im Darknet für Vergewaltigungen verkauft haben. Nur für das Verlesen der Anklageschrift wurden mehr als drei Stunden benötigt. Darin listeten die Ankläger 58 Taten auf, darunter schwere Vergewaltigung, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, besonders schwere Zwangsprostitution und Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Sie umschließen nicht nur Vergehen an dem Buben, sondern auch an einem damals dreijährigen, behinderten Mädchen. Während der Stiefvater, ein amtsbekannter Pädophiler, die treibende Kraft hinter denverbrechen gewesen sein dürfte, AFP habe diemutter des Buben von Anfang an Bescheid gewusst und dessentaten gebilligt. Der 39-jährige Angeklagte sagte aus, er habe der Mutter gedroht, sie zu verlassen, falls sie nicht mitmache.
Bald nach Beginn der Missbrauchstaten im Jahr 2015 begann das Paar laut Anklage damit, den Buben im Darknet – dem verborgenen Teil des Internets – fürvergewaltigungen gegen Geld anzubieten. Die Vermittlung im Darknet habe nur der 39-Jährige betrieben, allerdings habe auch die Mutter davon gewusst und die Taten unterstützt.
Neben der im nun eröffneten Hauptprozess verfolgten Mutter und dem Stiefvater werden vier weitere Männer beschuldigt. Zwei von ihnen wurden bereits zu langen Haftstrafen verurteilt. In Karlsruhe findet gegenwärtig ein weiterer Prozess statt, in dem ein 44-Jähriger aus Schleswig-holstein angeklagt ist. Der Angeklagte soll im Darknet auf den Buben gestoßen sein und schlug dem Stiefvater laut Anklage vor, den Buben zu vergewaltigen und anschließend auch zu töten. Als dieser verneinte, wollte der Mann gemeinsam ein anderes Opfer finden. Er konnte nach der Festnahme der beiden Hauptverdächtigen festgenommen werden.