Kleine Zeitung Steiermark

Wie sich jetzt die Arbeitsuhr dreht

- Von Uwe Sommersgut­er und Markus Zottler

Die Koalition aus FPÖ und ÖVP will per Gesetz esetz für flexiblere Arbeitszei­ten sorgen. Das sorgt t bei Arbeitnehm­er-vertretung­en für einen riesigen Aufschrei. Was aber soll sich wirklich ändern? Ein Überblick. berblick.

darf die durchschni­ttliche he Arbeitszei­t 48Wochenst­unden den nicht überschrei­ten.

3. Gab es nicht schon hon bisher zahlreiche he Möglichkei­ten, täglich ch zwölf Stunden arbeiten ten zu lassen?

ANTWORT: Ganz so ist es nicht. Zwar ist der Zwölf-stunden-tag en-tag tatsächlic­h auch derzeit möglich – aber nur, wenn bei Unternehme­n ein „erhöhter Arbeitsrbe­its- bedarf“eintritt und die Arbeitszei­tverlänger­ung zur Verhinderh­inderung eines „unverhältn­ismäßimäßi­genwirtsch­aftlichenn­achteils“hteils“vorübergeh­end nötig ist (§7 Abs. 4AZG). Umdas geltend end zu machen, braucht es die Zustimmung des Betriebsra­ts oder der in Firmen ohne Betriebsra­t eine schriftlic­he Vereinbaru­ng g und ein arbeitsmed­izinisches s Gutachten. Außerdemis­t das s nur in 24Wochen pro Jahr zulässig, ssig, wobei nach achtwochen n eine 14-tägige Überstunde­n-pause Pause vorgeschri­eben ist.

4. Warumfürch­ten Arbeitnehm­ervertretu­ngen, dass der ZwölfStund­en-tag durch die Gesetzesän­derung zur Normwerden könnte?

ANTWORT: Weil doch klar ist, dass die Ausübung des ZwölfStund­en-tages massiv erleichter­t wird. Ein drohender wirtschaft­lichernach­teilmusset­wa nicht mehr nachgewies­en wer- den, es reicht ein „erhöhter Arbeitsbed­arf“.

Auch die Zustimmung des Betriebsra­ts (oder jene der betroffene­n Arbeitnehm­er) ist nicht mehr notwendig.

5. 6. Wannkönnen Arbeitnehm­erdie nehmer die 11. und 12. Sind Sinddie die geltenden Arbeitsstu­nde ablehnen? Zuschläge für fürüberÜbe­rstunden stundendav­onbetroffe­n? davon betroffen?

ANTWORT: Ein Ablehnungs­recht für die beiden Stunden sollen Arbeitnehm­er bei „überwiegen­d persönlich­em Interesse“bekommen. Eine Formulieru­ng, di die S Spielraum i l offenlässt. ff lä Es liege nämlich im Ermessen des Arbeitgebe­rs, welche Gründe den Arbeitnehm­er berechtige­n, eine Verlängeru­ng der Arbeitszei­t abzulehnen. Kritiker der Regelungwe­isen zudem darauf hin, dass viele Dienstvert­räge die Verpflicht­ung zur Leistung von Überstunde­n im gesetzlich­en Rahmen enthalten. Sollten Überstunde­n abgelehnt werden, könnten Entlassung­en drohen, lautet die Argumentat­ion der Gegner. ANTWORT: Nein. Die 50-Prozent-zuschläge auf Überstunde­n werden nicht angetastet, auch der Zeitraum für die Durchrechn­ung ändert sich nicht. Die ausgedehnt­e Maximal-arbeitszei­t könnte sich jedoch für Arbeitnehm­er mit Allin-verträgenn­egativausw­irken, fürchtet die Arbeiterka­mmer.

7. Was soll sich laut dementwurf für Arbeitskrä­fte imtourismu­sändern?

ANTWORT: Im Tourismus werden die Ruhezeiten der Arbeitnehm­er im „geteilten Dienst“

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