Wie sich jetzt die Arbeitsuhr dreht
Die Koalition aus FPÖ und ÖVP will per Gesetz esetz für flexiblere Arbeitszeiten sorgen. Das sorgt t bei Arbeitnehmer-vertretungen für einen riesigen Aufschrei. Was aber soll sich wirklich ändern? Ein Überblick. berblick.
darf die durchschnittliche he Arbeitszeit 48Wochenstunden den nicht überschreiten.
3. Gab es nicht schon hon bisher zahlreiche he Möglichkeiten, täglich ch zwölf Stunden arbeiten ten zu lassen?
ANTWORT: Ganz so ist es nicht. Zwar ist der Zwölf-stunden-tag en-tag tatsächlich auch derzeit möglich – aber nur, wenn bei Unternehmen ein „erhöhter Arbeitsrbeits- bedarf“eintritt und die Arbeitszeitverlängerung zur Verhinderhinderung eines „unverhältnismäßimäßigenwirtschaftlichennachteils“hteils“vorübergehend nötig ist (§7 Abs. 4AZG). Umdas geltend end zu machen, braucht es die Zustimmung des Betriebsrats oder der in Firmen ohne Betriebsrat eine schriftliche Vereinbarung g und ein arbeitsmedizinisches s Gutachten. Außerdemist das s nur in 24Wochen pro Jahr zulässig, ssig, wobei nach achtwochen n eine 14-tägige Überstunden-pause Pause vorgeschrieben ist.
4. Warumfürchten Arbeitnehmervertretungen, dass der ZwölfStunden-tag durch die Gesetzesänderung zur Normwerden könnte?
ANTWORT: Weil doch klar ist, dass die Ausübung des ZwölfStunden-tages massiv erleichtert wird. Ein drohender wirtschaftlichernachteilmussetwa nicht mehr nachgewiesen wer- den, es reicht ein „erhöhter Arbeitsbedarf“.
Auch die Zustimmung des Betriebsrats (oder jene der betroffenen Arbeitnehmer) ist nicht mehr notwendig.
5. 6. Wannkönnen Arbeitnehmerdie nehmer die 11. und 12. Sind Sinddie die geltenden Arbeitsstunde ablehnen? Zuschläge für fürüberÜberstunden stundendavonbetroffen? davon betroffen?
ANTWORT: Ein Ablehnungsrecht für die beiden Stunden sollen Arbeitnehmer bei „überwiegend persönlichem Interesse“bekommen. Eine Formulierung, di die S Spielraum i l offenlässt. ff lä Es liege nämlich im Ermessen des Arbeitgebers, welche Gründe den Arbeitnehmer berechtigen, eine Verlängerung der Arbeitszeit abzulehnen. Kritiker der Regelungweisen zudem darauf hin, dass viele Dienstverträge die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im gesetzlichen Rahmen enthalten. Sollten Überstunden abgelehnt werden, könnten Entlassungen drohen, lautet die Argumentation der Gegner. ANTWORT: Nein. Die 50-Prozent-zuschläge auf Überstunden werden nicht angetastet, auch der Zeitraum für die Durchrechnung ändert sich nicht. Die ausgedehnte Maximal-arbeitszeit könnte sich jedoch für Arbeitnehmer mit Allin-verträgennegativauswirken, fürchtet die Arbeiterkammer.
7. Was soll sich laut dementwurf für Arbeitskräfte imtourismusändern?
ANTWORT: Im Tourismus werden die Ruhezeiten der Arbeitnehmer im „geteilten Dienst“