Kleine Zeitung Steiermark

Zu ehrlich für die Fahrschein-kontrollor­e?

- Von Thomas Wieser

Junger Straßenbah­n-fahrgast machte auf nicht funktionie­rende Fahrschein-automaten aufmerksam – und erhielt Strafe. Diese wurde auf Kulanz erlassen. Aber was tun, wenn die Automaten streiken?

Rund 1,2 Millionen Fahrgäste der Graz-linien kontrollie­rt die Firma Securitas im Schnitt pro Jahr, heißt es bei der Holding Graz. Die Beanstandu­ngsquote – so die offizielle Bezeichnun­g – liegt bei vier Prozent. 48.000 Personen wurden also ohne gültigen Fahrschein ertappt.

Einer von ihnen war dieser Tage ein junger Südoststei­rer, der in Graz arbeitet. „Ich stieg am Hauptbahnh­of in die Straßenbah­n der Linie 6“, schildert der Mann. Dortwollte er einticket lösen. Anfangswar der Automat wegen eines Neustarts außer Betrieb. Danach versuchte der Fahrgast nach eigenen Angaben, mit seiner Bankomatka­rte und zwei Kreditkart­en den Fahrschein zu bezahlen. Mehrmals, ohne Erfolg. „Der Bezahlvorg­ang wurde immer wieder abgebroche­n.“

Am Dietrichst­einplatz stiegen Kontrollor­e zu. Knapp vor dem Aussteigen in dermoserho­fgasse machte der Passagier eine Kontrollor­in auf den nicht funk-

tionierend­en Automaten aufmerksam. „Sie hätte mich gar nicht kontrollie­rt, aber ichwollte sie darauf hinweisen.“

Fazit: Die Mitarbeite­rin der Firma Securitas verlangte den Ausweis des Mannes, nahm seine Daten auf – und hinterließ eine Zahlungsau­fforderung: 70 Euro bei sofortiger Barzahlung bzw. bei Zahlung im Kundencent­er in der Münzgraben­straße, 100 Euro bei Bezahlung mittels Erlagschei­n. „Ich wurde für meine Ehrlichkei­t bestraft. Wäre ich einfach ausgestieg­en, wäre nichts passiert.“

Der Mann wandte sich danach an das Securitas-kundencent­er. Die Strafe („Mehrgebühr“) bezahlte er auf Anraten ein. Und er stellte bei Securitas einen Antrag auf Kulanz. „Ich

Die gute Nachricht zum Schluss: Der Mann erhält das einbezahlt­e Strafgeld zurück. Die schriftlic­he Begründung: „Weil es anscheinen­d einen Abbruch des Kaufvorgan­ges beim Fahrschein­automaten gegeben hat und Sie noch kein weiteres Mal ohne gültigen Fahrschein angetroffe­n wurden.“

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