Unternehmen erhalten Negativzinsen zurück
Banken sollen zu viel verrechnete Zinsen laut Urteil auch an Firmen zahlen.
Banken,
die Negativzinsen bei Krediten nicht an ihre Kunden weitergegeben haben, müssen die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen – und zwar nicht nur an Privatkunden, sondern auch an Unternehmen. Dies geht aus einem nicht rechtskräftigen Urteil des Handelsgerichtswien hervor. Eine Richterin berief sich auf das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch: Zinsuntergrenzen ohne gleichzeitige Zinsobergrenzen seien auch bei Krediten von Unternehmen „gröblich benachteiligend“und somit nichtig.
Ein Unternehmen hatte die Volksbank Wien wegen eines 2012 abgeschlossenen Kreditvertrags für ein Immobilienprojekt geklagt. Dieser sah zwar eine Zinsuntergrenze von 2,75 Prozent vor, allerdings keinen Höchstzins. Das Gericht beurteilte dies als „einseitig und zwar ausschließlich zugunsten der Bank“, wofür es „keine sachliche Rechtfertigung“gebe. Die Volksbank muss nun die zu viel verrechneten Zinsen zurückzahlen und darf in den künftigen Zinsvorschreibungen keine Untergrenze anwenden. Nach mehreren Urteilen des Obersten Gerichtshofs (OGH) haben viele österreichische Banken, dienegativzinsen nicht an ihre Kreditnehmer weitergegeben haben, die zu viel verrechneten Zinsen mittlerweile zurückgezahlt, aber eben nur an Privatkunden. Die Banken dachten, die Urteile betreffen nur den Konsumentenschutz.
Klägervertreter Rechtsanwalt Roman Taudes (Aigner und Partner) erwartet eine Klagsflut: „Es zeigte sich, dass die Volksbank Wien in weitaus mehr Unternehmerkreditverträgen Zinsuntergrenzen eingefügt hat als vermutet.“Es handle sich um keinen Einzelfall – und es sei auch keineswegs auf die Volksbank beschränkt: „Viele in Österreich tätigen Kreditinstitute und Leasinggesellschaften haben sich vergleichbarer unzulässiger Klauseln bedient.“Das Urteil sei für alle Unternehmer mit Kreditverträgen.