Koalition modifiziert das Gesetz
Türkis-blau verankert eine „Freiwilligkeitsgarantie“bei der flexiblen Arbeitszeit. Für ÖGB und Arbeiterkammer reicht es nicht aus.
Rechtzeitig
zur Sondersitzung hat die Regierung einen Abänderungsantrag vorgelegt, mit dem sie die versprochene „Freiwilligkeitsgarantie“in das Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung einbringen will. Er wird am Donnerstag beschlossen, die Flexibilisierung tritt am 1. Jänner in Kraft.
Laut der nun getroffenen Einfügung steht es Arbeitnehmern damit frei, Überstunden „ohne Angaben von Gründen“abzulehnen, wenn diese dietagesarbeitszeit von zehn Stunden oder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten. Das betrifft explizit auch Wochenend- und Feiertagsarbeit. Im ursprünglichen Antrag war die Ablehnung der
11. und 12. Stun- de nur aus „überwiegenden persönlichen Interessen“des Arbeitnehmers vorgesehen.
Nun darf ein Nein des Beschäftigten zu keinen Benachteiligungen hinsichtlich Entgelt, Aufstiegsmöglichkeiten und Versetzung führen. Kündigungen wegen der Überstundenablehnung können bei Gericht angefochten werden, sieht der Abänderungsantrag vor. Arbeitnehmer können wählen, ob diese zusätzlichen Stunden mit Geld oder durch Zeitausgleich abgegolten werden.
Festgelegt wird auch, dass bei Gleitzeit das Arbeiten über die Normalarbeitszeit von zehn Stunden hinaus als Überstunden gilt, wenn es vomarbeitgeber angeordnet wird. Gleitzeitvereinbarungen, die eine tägliche Normalarbeitszeit von zwölf Stunden zulassen, müssen künftig vorsehen, dass es einen Ausgleich durch längere zusammenhängende Freizeit (Vier-tage-woche) gibt.
Für den ÖGB und die Arbeiterkammer ändert sich durch die Änderung nichts an ihrer Kritik. „An der Sache ändert sich dadurch gar nichts: Freiwilligkeit besteht nur auf dem Papier“, so der Leitende Sekretär des ÖGB, Bernhard Achitz. Der „Abänderungsantrag ist ein Papiertiger“, meint auch Ak-präsidentin Renate Anderl.