Verfassungsjuristen zerpflücken geplantes Standortgesetz
Regierung will „standortrelevante“Großprojekte im Land beschleunigen. Doch schon die Eckpunkte schlagen hohewellen.
Die
Regierung hat im Ministerrat die Eckpunkte für das sogenannte Standortentwicklungsgesetz beschlossen. Dessen Quintessenz: „Standortrelevante“Großprojekte sollen künftig nach einer gewissen Zeitdauer automatisch abgesegnet werden – auch wenn etwa das zugehörige Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP) noch nicht abgeschlossen ist. Das Gesetz selbst wird bis Ende der Woche erst einmal in Begutachtung geschickt, der Entwurf aber löst schon jetzt hohewellen aus.
Zunächst aber gab es Lob vonseiten derwirtschaftsverbände: Die Wirtschaftskammer freut sich, „wichtige Investitionen rascher auf Schiene zu bringen“, die Industriellenvereinigung nennt die Gesetzesvorlage „richtig und wichtig“. Wenngleich sie „nur ein Element aus einer gan- zen Reihe weiterer notwendiger Schritte für effiziente Genehmigungsverfahren sein könne“, so Vizegeneralsekretär Peter Koren.
Andere Töne hört man von NGOS, laute Zweifel melden auch Verfassungsjuristen an.
Nach Ansicht des Verfassungsrechtlers
Heinz Mayer ist das Vorhaben, Großprojekte per Gesetz automatisch zu genehmigen, wenn die Uvp-behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet, klar rechtswidrig. „Das halte ich für unzulässig“, sagt Mayer mit dem Verweis, dass sich der Ausgang der Prüfung durch dieseregelung leicht manipulieren lasse. „Die Behörde braucht ja nur nichts zu tun, wenn sie ein Projekt genehmigt haben will, und dann ist es ge- nehmigt.“Heftige Zweifel meldet auch Bernd-christian Funk an. Wie sein Kollege Mayer hält der Verfassungsjurist das geplante Gesetz für rechtlich unzulässig – „sowohl vom Verfassungsrecht als auch vom Europarecht her“. Er fürchtet zudem eine „Verfahrensfiktion“. Funk: „Es ist mit Ablauf der 18 Monate in Verbindung mit der Genehmigung vorgesehen, dass dann keine neuen Aspekte mehr ins Spiel gebracht werden können. Das entwertet das Argument einer nachträglichen Überprüfung im Anschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht.“Man könne zwar gegen die Genehmigung wegen Zeitablaufs rechtlich ankämpfen, „aber mit gefesselten Händen“. Jurist BerndChristian Funk