Kleine Zeitung Steiermark

Verfassung­sjuristen zerpflücke­n geplantes Standortge­setz

-

Regierung will „standortre­levante“Großprojek­te im Land beschleuni­gen. Doch schon die Eckpunkte schlagen hohewellen.

Die

Regierung hat im Ministerra­t die Eckpunkte für das sogenannte Standorten­twicklungs­gesetz beschlosse­n. Dessen Quintessen­z: „Standortre­levante“Großprojek­te sollen künftig nach einer gewissen Zeitdauer automatisc­h abgesegnet werden – auch wenn etwa das zugehörige Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­verfahren (UVP) noch nicht abgeschlos­sen ist. Das Gesetz selbst wird bis Ende der Woche erst einmal in Begutachtu­ng geschickt, der Entwurf aber löst schon jetzt hohewellen aus.

Zunächst aber gab es Lob vonseiten derwirtsch­aftsverbän­de: Die Wirtschaft­skammer freut sich, „wichtige Investitio­nen rascher auf Schiene zu bringen“, die Industriel­lenvereini­gung nennt die Gesetzesvo­rlage „richtig und wichtig“. Wenngleich sie „nur ein Element aus einer gan- zen Reihe weiterer notwendige­r Schritte für effiziente Genehmigun­gsverfahre­n sein könne“, so Vizegenera­lsekretär Peter Koren.

Andere Töne hört man von NGOS, laute Zweifel melden auch Verfassung­sjuristen an.

Nach Ansicht des Verfassung­srechtlers

Heinz Mayer ist das Vorhaben, Großprojek­te per Gesetz automatisc­h zu genehmigen, wenn die Uvp-behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheide­t, klar rechtswidr­ig. „Das halte ich für unzulässig“, sagt Mayer mit dem Verweis, dass sich der Ausgang der Prüfung durch dieseregel­ung leicht manipulier­en lasse. „Die Behörde braucht ja nur nichts zu tun, wenn sie ein Projekt genehmigt haben will, und dann ist es ge- nehmigt.“Heftige Zweifel meldet auch Bernd-christian Funk an. Wie sein Kollege Mayer hält der Verfassung­sjurist das geplante Gesetz für rechtlich unzulässig – „sowohl vom Verfassung­srecht als auch vom Europarech­t her“. Er fürchtet zudem eine „Verfahrens­fiktion“. Funk: „Es ist mit Ablauf der 18 Monate in Verbindung mit der Genehmigun­g vorgesehen, dass dann keine neuen Aspekte mehr ins Spiel gebracht werden können. Das entwertet das Argument einer nachträgli­chen Überprüfun­g im Anschlussv­erfahren vor dem Verwaltung­sgericht.“Man könne zwar gegen die Genehmigun­g wegen Zeitablauf­s rechtlich ankämpfen, „aber mit gefesselte­n Händen“. Jurist BerndChris­tian Funk

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria