Enthaftet
Drei Verdächtige, die bei der Anti-terrorRazzia 2017 verhaftet wurden, mussten auf Anordnung des Oberlandesgerichtes enthaftet werden.
Drei der 14 Tatverdächtigen, die seit einer AntiTerror-razzia im Jänner 2017 in U-haft saßen, wurden auf Anweisung des Oberlandesgerichtes (OLG) enthaftet.
Der Richtersenat des Oberlandesgerichtes ordnete diese Maßnahme an, weil diese drei Betroffenen eine Beschwerde wegen der Dauer ihrer U-haft eingebracht hatten, erklärt Olg-sprecherin Elisabeth Dieber
Vom Gericht erging daraufhin der Auftrag an die Staatsanwaltschaft zur „Einhaltung des besonderen Beschleunigungsgebotes“. Dem ist die Anklagebehörde nicht nachgekommen. Dieber: „Wir wissen nicht, warum.“
Die Enthaftung bedeute nicht, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestünde oder die Enthafteten nicht mehr gefährlich seien. „Ich weiß, das ist auch für mich schwer zu vermitteln“, bekennt die Sprecherin. Aber es gehe um die Verhältnismäßigkeit: Das „Grundrecht der Freiheit“wiege schwerer. Es sei in dem Fall auch kein gelinderes Mittel