Kleine Zeitung Steiermark

Frau nach Stoß gestürzt: Zwei Polizisten auf Anklageban­k

Vorfall ist auf Überwachun­gsvideo zu sehen, die Beamten fühlen sich nicht schuldig – Prozess wurde vertagt.

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War

es ein Stoß, Schieben oder ein Schupfen? Oder hat der Polizist die 48-jährige Leobenerin der Einsatztak­tik entspreche­nd korrekt weggedrück­t, um sie auf Distanz zu halten? Jedenfalls: Im Mai des Vorjahres waren zwei Polizisten in einem Leobener Lokal im Einsatz, um eine Rauferei zu schlichten. Die 48-jährige an der Sacheunbet­eiligte habe die Amtshandlu­ng wiederholt gestört, sagen der 28-jährige Beamte und sein 26-jähriger Kollege gestern am Landesgeri­cht Leoben aus.

Dem einen Beamten wirft die Anklage Körperverl­etzung unter Ausnützung einer Amtsstellu­ng vor: Er soll der Frau einen Stoß versetzt haben, sodass diese stürzte und eine blutendewu­nde am Hinterkopf erlitt und bewusstlos gewesen sei. Die fragliche Szene ist auf einem Überwachun­gsvideo zu sehen. Beide Polizisten müssen sich wegen Missbrauch­s der Amtsgewalt verantwort­en, weil sie sich nicht sofort davon überzeugt hätten, ob die am Boden liegende Frau Hilfe brauche. Kurz darauf haben sie allerdings dierettung gerufen. Demeinen Beamten wird auch vorgeworfe­n, eine inhaltlich unrichtige Anzeige an die Verwaltung­sbehörde gemacht zu haben. Die Beamten bekennen sich nicht schuldig. Die Leobenerin habe man oft ermahnt, sich nicht einzumisch­en. Mansei beschimpft und drangsalie­rt worden. Einhellig sagten alle Zeugen aus, dass die Frau nicht bewusstlos gewesen sei. Diewunde sei eine leichte Abschürfun­g gewesen. Beide Polizisten betonen, dass sie nicht damit gerechnet hätten, dass die Frau stürze, aber: „Es ist unbestritt­en, dass der Sturz eine Folge von dem Stoß war“, so ein Beamter. Wie es zur Formulieru­ng in der Anzeige gekommen sei, könnten sie sich nicht erklären. Die 48Jährige räumt im Zeugenstan­d ein, die Polizisten tatsächlic­h beschimpft zu haben. Der Pro- zess wurde gestern vertagt – es müssen weitere Zeugen gehört werden.

Ein Mann, der zuerst als Privatpers­on und Zeuge ausgesagt hatte, er könne sich wegen Trunkenhei­t an nichts mehr erinnern, wurde gesternweg­en falscher Beweisauss­age zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräf­tig.

Andreas Schöberl-negishi

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