Frau nach Stoß gestürzt: Zwei Polizisten auf Anklagebank
Vorfall ist auf Überwachungsvideo zu sehen, die Beamten fühlen sich nicht schuldig – Prozess wurde vertagt.
War
es ein Stoß, Schieben oder ein Schupfen? Oder hat der Polizist die 48-jährige Leobenerin der Einsatztaktik entsprechend korrekt weggedrückt, um sie auf Distanz zu halten? Jedenfalls: Im Mai des Vorjahres waren zwei Polizisten in einem Leobener Lokal im Einsatz, um eine Rauferei zu schlichten. Die 48-jährige an der Sacheunbeteiligte habe die Amtshandlung wiederholt gestört, sagen der 28-jährige Beamte und sein 26-jähriger Kollege gestern am Landesgericht Leoben aus.
Dem einen Beamten wirft die Anklage Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung vor: Er soll der Frau einen Stoß versetzt haben, sodass diese stürzte und eine blutendewunde am Hinterkopf erlitt und bewusstlos gewesen sei. Die fragliche Szene ist auf einem Überwachungsvideo zu sehen. Beide Polizisten müssen sich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt verantworten, weil sie sich nicht sofort davon überzeugt hätten, ob die am Boden liegende Frau Hilfe brauche. Kurz darauf haben sie allerdings dierettung gerufen. Demeinen Beamten wird auch vorgeworfen, eine inhaltlich unrichtige Anzeige an die Verwaltungsbehörde gemacht zu haben. Die Beamten bekennen sich nicht schuldig. Die Leobenerin habe man oft ermahnt, sich nicht einzumischen. Mansei beschimpft und drangsaliert worden. Einhellig sagten alle Zeugen aus, dass die Frau nicht bewusstlos gewesen sei. Diewunde sei eine leichte Abschürfung gewesen. Beide Polizisten betonen, dass sie nicht damit gerechnet hätten, dass die Frau stürze, aber: „Es ist unbestritten, dass der Sturz eine Folge von dem Stoß war“, so ein Beamter. Wie es zur Formulierung in der Anzeige gekommen sei, könnten sie sich nicht erklären. Die 48Jährige räumt im Zeugenstand ein, die Polizisten tatsächlich beschimpft zu haben. Der Pro- zess wurde gestern vertagt – es müssen weitere Zeugen gehört werden.
Ein Mann, der zuerst als Privatperson und Zeuge ausgesagt hatte, er könne sich wegen Trunkenheit an nichts mehr erinnern, wurde gesternwegen falscher Beweisaussage zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Andreas Schöberl-negishi