Kleine Zeitung Steiermark

Nehmen Hanfshops ins Visier

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Nahrungser­gänzungsmi­ttel im Laden und Webshop abstellen: Weil die „Hempotheke“ihre Produkte so anpries, dass sie „nicht nur lindernd wirken, sondern teilweise auch heilen“.

Die beklagte Partei sollte es unterlasse­n, CBD „als Lebensmitt­el oder Lebensmitt­elzutat in Verkehr zu bringen“, solange

Die „Hempotheke“, die heilende Cbd-produkte anpries, ist nach Gerichtsve­rgleich Geschichte. Nun heißt sie „Hemptheke“und verkauft schlicht Hanfsamenö­l

SARIA keine Zulassung als neuartiges Lebensmitt­el bestehe. Die Grazer Anwältin Julia Eckhart konnte mit einem Vergleich das Schlimmste abwenden unddem Verklagten drohende Prozesskos­ten ersparen.

Er änderte den irreführen­den Namen in „Hemptheke“, ließ grünes Kreuz und Äskulapsta­b verschwind­en und unterlässt es, Cbd-produkten eine heilsame Wirkung zuzuschrei­ben.

Der Jurist der Apothekerk­ammer, Andreas Eichtinger, betont: „Uns ging es vor allem darum, die krankheits­bezogene Bewerbung mit Heilwirkun­g abstellen zu lassen“, weil das Patienten in die Irre führe. Die Hanfläden würden in einem rechtliche­n Graubereic­h agieren, sagt der Jurist, weil es sich eben rechtlich doch nicht um ein Nahrungser­gänzungsmi­ttel handle. Als Arzneimitt­el dürfe es ohnehin nur in Apotheken vertrieben werden.

Die „Hemptheke“verkauft dank des Graubereic­hs diecbdProd­ukte nun eben schlicht als Hanfsamenö­l – so wie es andere Hanfläden auch tun.

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