Nehmen Hanfshops ins Visier
Nahrungsergänzungsmittel im Laden und Webshop abstellen: Weil die „Hempotheke“ihre Produkte so anpries, dass sie „nicht nur lindernd wirken, sondern teilweise auch heilen“.
Die beklagte Partei sollte es unterlassen, CBD „als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in Verkehr zu bringen“, solange
Die „Hempotheke“, die heilende Cbd-produkte anpries, ist nach Gerichtsvergleich Geschichte. Nun heißt sie „Hemptheke“und verkauft schlicht Hanfsamenöl
SARIA keine Zulassung als neuartiges Lebensmittel bestehe. Die Grazer Anwältin Julia Eckhart konnte mit einem Vergleich das Schlimmste abwenden unddem Verklagten drohende Prozesskosten ersparen.
Er änderte den irreführenden Namen in „Hemptheke“, ließ grünes Kreuz und Äskulapstab verschwinden und unterlässt es, Cbd-produkten eine heilsame Wirkung zuzuschreiben.
Der Jurist der Apothekerkammer, Andreas Eichtinger, betont: „Uns ging es vor allem darum, die krankheitsbezogene Bewerbung mit Heilwirkung abstellen zu lassen“, weil das Patienten in die Irre führe. Die Hanfläden würden in einem rechtlichen Graubereich agieren, sagt der Jurist, weil es sich eben rechtlich doch nicht um ein Nahrungsergänzungsmittel handle. Als Arzneimittel dürfe es ohnehin nur in Apotheken vertrieben werden.
Die „Hemptheke“verkauft dank des Graubereichs diecbdProdukte nun eben schlicht als Hanfsamenöl – so wie es andere Hanfläden auch tun.