Kleine Zeitung Steiermark

Freiheit trotz Tatverdach­t

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kann es vertreten, aber man kann kaumerwart­en, dassdiebev­ölkerung in tosenden Applaus ausbricht: wenn in Graz drei Terrorverd­ächtige enthaftet werden, obwohl sie weiter verdächtig sind und als gefährlich gelten.

Vertreten muss es das unabhängig­e Gericht, das im Einzelfall entschiede­n hat, dass das Recht auf Freiheit schwerer wiegt als die UHaft-gründe. Freiheit ist in Österreich zu Recht ein hohes Rechtsgut. Und eineinhalb Jahre U-haft sind ja eine wirklich lange Zeit.

Unter denen, die jetzt sicher nicht diewelle machen vor Begeisteru­ng, sind die Ermittler: Sie haben 14 Terabyte gespeicher­tes Material beschlagna­hmt. Das sind 14 Billiarden Byte. Die wertet man nicht schnell einmal an einem verlängert­enwochenen­de aus.

In zweimonate­n wollten sie fertig sein und den Abschlussb­ericht für eine etwaige Anklage erstatten. Das wäre noch immer ein paar Monate vor der gesetzlich­en Höchstdaue­r für die U-haft von zwei Jahren.

auszudenke­n, wenn amende tatsächlic­h eine Anklage steht, die Enthaftete­n aber längst über alle Berge sind. Oder wenn der eine oder andere ein weiteres Verbrechen begeht. Wer würde das noch verstehen?

Den Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 18/19

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