Freiheit trotz Tatverdacht
kann es vertreten, aber man kann kaumerwarten, dassdiebevölkerung in tosenden Applaus ausbricht: wenn in Graz drei Terrorverdächtige enthaftet werden, obwohl sie weiter verdächtig sind und als gefährlich gelten.
Vertreten muss es das unabhängige Gericht, das im Einzelfall entschieden hat, dass das Recht auf Freiheit schwerer wiegt als die UHaft-gründe. Freiheit ist in Österreich zu Recht ein hohes Rechtsgut. Und eineinhalb Jahre U-haft sind ja eine wirklich lange Zeit.
Unter denen, die jetzt sicher nicht diewelle machen vor Begeisterung, sind die Ermittler: Sie haben 14 Terabyte gespeichertes Material beschlagnahmt. Das sind 14 Billiarden Byte. Die wertet man nicht schnell einmal an einem verlängertenwochenende aus.
In zweimonaten wollten sie fertig sein und den Abschlussbericht für eine etwaige Anklage erstatten. Das wäre noch immer ein paar Monate vor der gesetzlichen Höchstdauer für die U-haft von zwei Jahren.
auszudenken, wenn amende tatsächlich eine Anklage steht, die Enthafteten aber längst über alle Berge sind. Oder wenn der eine oder andere ein weiteres Verbrechen begeht. Wer würde das noch verstehen?
Den Artikel zum Aufwecker finden Sie auf Seite 18/19