VERHALTENSREGELN
Laut Experten wird 2018 ein gutes Pilzjahr. Nach Großfunden im Frühsommermachtenspeisepilze zuletzt eine kältebedingte Pause. Doch mitdemregensprießennun auch wieder die Schwammerln.
kommen. Neben Deutschland und dem Burgenland ist dieser bereits in der Südsteiermark aufgetaucht.
Von übermäßigem Verzehr rät Herbert Pötz, Leiter der Fachgruppe für Pilzkunde beim Naturwissenschaftlichen Verein Kärnten, aber ab: „Generell sollte man keinen Pilz mehrere Tage hintereinander und in großen Mengen verspeisen.“Bei manchen Exemplaren, wie dem Grünling, kann das sogar zur tödlichen Gefahr werden – dieser Pilz, in großen Mengen genossen, zersetzt unter anderem den Herzmuskel.
Vorsicht ist auch beim Faltentintling geboten: Wer diesen isst, darf zwei Tage lang keinen Alkohol trinken. Der Pilz enthältcoprin, was dessen Abbau verhindert. Pötz: „Bemerkt hat das ein Schweizer Bauer. Als seine Kühe diese Pilze aßen und Blähungen bekamen, wollte er sie mit Schnaps kurieren.“Das ging nach hinten los: Die dauerbetrunkenen Tiere mussten notgeschlachtet werden. Wer darf sich in Wäldern aufhalten? Zu Erholungszwecken ist der Aufenthalt grundsätzlich jedem gestattet. Allerdings gibt es Ausnahmen: Jungwälder, Forstgärten, Bannwälder, bei Waldbrandgefahr und Holzschlägerungsarbeiten.
Wem gehören Pilze und Waldfrüchte? Der Eigentümer des Forstgebietes kann das Sammeln durch Hinweistafeln verbieten. Sollte kein Schild vorhanden sein, wird davon ausgegangen, dass das Sammeln geduldet wird. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Zwei Kilo pro Person und Tag dürfen mitgenommen werden. Welches Verhalten ist imwald angebracht? Am wichtigsten ist es, dass man sich imwald ruhig verhält. Vor allem gilt es, die Interessen der Wildtiere, aber auch der Eigentümer und Pflanzenwelt zu respektieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz der Umwelt.