Kleine Zeitung Steiermark

DIE RECHTLICHE GRUNDLAGE

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ein Bundespräs­ident seine Unterschri­ft unter eine Entscheidu­ng von Regierung bzw. Parlament nicht setzt, hat absoluten Seltenheit­swert. Lautverfas­sungoblieg­t es dem Staatsober­haupt, nur das verfassung­smäßige Zustandeko­mmen von Gesetzen zu garantiere­n, eine inhaltlich­e Prüfung sieht die Verfassung nicht vor. 2008 sorgte Altpräside­nt Heinz Fischer für Wirbel, als er eine Novelle zur Gewerbeord­nung nicht unterschri­eb, weil diese rückwirken­destrafbes­timmungene­nthielt. Verfassung­srechtler waren damals unterschie­dlicher Meinung, ob Fischer seine

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