DIE RECHTLICHE GRUNDLAGE
ein Bundespräsident seine Unterschrift unter eine Entscheidung von Regierung bzw. Parlament nicht setzt, hat absoluten Seltenheitswert. Lautverfassungobliegt es dem Staatsoberhaupt, nur das verfassungsmäßige Zustandekommen von Gesetzen zu garantieren, eine inhaltliche Prüfung sieht die Verfassung nicht vor. 2008 sorgte Altpräsident Heinz Fischer für Wirbel, als er eine Novelle zur Gewerbeordnung nicht unterschrieb, weil diese rückwirkendestrafbestimmungenenthielt. Verfassungsrechtler waren damals unterschiedlicher Meinung, ob Fischer seine