Warnung vor fiesen Grüßen aus dem Süden
Wieder häufen sich Fälle, in denen Steirer vermeintliche Strafzettel aus Urlaubsländern erhalten. Arbeiterkammer rät, nicht zu zahlen.
zu lange her, um sich noch genau erinnern zu können. Denn sehr oft, so Schrittwieser, liege den Forderungen überhaupt kein Fehlverhalten zugrunde.
Verfasst sind die Forderungsschreiben in der Regel von Anwälten oder Notaren mit Sitz in anderen Eu-staaten. Die Kontrolle von gebührenpflichtigen Parkflächen ist in vielen südlichen Städten nämlich an private Unternehmen vergeben – und nicht immer geht dabei alles mit rechten Dingen zu. „Etliche Konsumenten erklären uns plausibel, dass sie am besagten Tag gar nicht dort gewesen sind oder eine allfällige Strafe schon damals vor Ort bezahlt haben“, sagt Schrittwieser. Als „Beweis“für das Vergehen ist oft ein Foto des Fahrzeug-kennzeichens beigelegt, das allerdings irgendwo und irgendwann aufgenommen worden sein kann.
Schrittwieser empfiehlt, ungerechtfertigte Forderungen nicht zu bezahlen. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Folgen gehabt hätte.“Theoretisch könnte schlimmstenfalls eine Klage in Österreich folgen. „Eine sofortige Exekution oder gar Beschlagnahmung des Autos gibt es mit Sicherheit nicht“, stellt die Expertin klar.
Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte in südlichen Ländern das geparkte Auto samt Parkschein fotografieren. Bei einer vor Ort bezahlten Strafe empfiehlt es sich, die Quittung aufzubewahren.