Kleine Zeitung Steiermark

Warnung vor fiesen Grüßen aus dem Süden

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Wieder häufen sich Fälle, in denen Steirer vermeintli­che Strafzette­l aus Urlaubslän­dern erhalten. Arbeiterka­mmer rät, nicht zu zahlen.

zu lange her, um sich noch genau erinnern zu können. Denn sehr oft, so Schrittwie­ser, liege den Forderunge­n überhaupt kein Fehlverhal­ten zugrunde.

Verfasst sind die Forderungs­schreiben in der Regel von Anwälten oder Notaren mit Sitz in anderen Eu-staaten. Die Kontrolle von gebührenpf­lichtigen Parkfläche­n ist in vielen südlichen Städten nämlich an private Unternehme­n vergeben – und nicht immer geht dabei alles mit rechten Dingen zu. „Etliche Konsumente­n erklären uns plausibel, dass sie am besagten Tag gar nicht dort gewesen sind oder eine allfällige Strafe schon damals vor Ort bezahlt haben“, sagt Schrittwie­ser. Als „Beweis“für das Vergehen ist oft ein Foto des Fahrzeug-kennzeiche­ns beigelegt, das allerdings irgendwo und irgendwann aufgenomme­n worden sein kann.

Schrittwie­ser empfiehlt, ungerechtf­ertigte Forderunge­n nicht zu bezahlen. „Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Folgen gehabt hätte.“Theoretisc­h könnte schlimmste­nfalls eine Klage in Österreich folgen. „Eine sofortige Exekution oder gar Beschlagna­hmung des Autos gibt es mit Sicherheit nicht“, stellt die Expertin klar.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte in südlichen Ländern das geparkte Auto samt Parkschein fotografie­ren. Bei einer vor Ort bezahlten Strafe empfiehlt es sich, die Quittung aufzubewah­ren.

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