Kopftuch im Kindergarten: Verbot möglich
Verfassungsdienst gibt Regierung grünes Licht.
Am
Freitag endete die erste Verhandlungsrunde zwischen Bund und Ländern zur Kinderbetreuung ohne Ergebnis. VizekanzlerheinzChristian Strache (FPÖ) hatte ein Kopftuchverbot für Mädchen in Kindergärten und Volksschulen als Bedingung für die neue 15a-vereinbarung genannt. SPÖ und Neos reagierten erbost, auch aus den Reihen der ÖVP wurde Kritik laut.
Die Regierung bekommt nun juristischen Rückenwind vomimjustizministerium angesiedelten Verfassungsdienst für ihr geplantes Verbot. Dieser hat das Regierungsvorhaben geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Kopftuchverbot rechtlich zulässig wäre. Die geplante Vereinbarung, wonach Kindern „das Tragen vonweltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung“verboten werden soll, sei zwar ein Eingriff in die Grundrechte, heißt es im Papier, das der Kleinen Zeitung vorliegt. Zulässig sei dieser jedoch, wenn es um den Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dermoral gehe.
Der Verfassungsdienst begründet seine Analyse mit bisherigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Dieser habe „in einer Reihe von Fällen das Verbot des Tragens religiöser Symbole und Bekleidung für zulässig erachtet“. Die vorgeschlagene Bestimmung sei also „grundsätzlich zulässig und mit den genannten Verfassungsbestimmungen vereinbar“. Christina Traar