Kleine Zeitung Steiermark

Kopftuch im Kindergart­en: Verbot möglich

Verfassung­sdienst gibt Regierung grünes Licht.

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Am

Freitag endete die erste Verhandlun­gsrunde zwischen Bund und Ländern zur Kinderbetr­euung ohne Ergebnis. Vizekanzle­rheinzChri­stian Strache (FPÖ) hatte ein Kopftuchve­rbot für Mädchen in Kindergärt­en und Volksschul­en als Bedingung für die neue 15a-vereinbaru­ng genannt. SPÖ und Neos reagierten erbost, auch aus den Reihen der ÖVP wurde Kritik laut.

Die Regierung bekommt nun juristisch­en Rückenwind vomimjusti­zministeri­um angesiedel­ten Verfassung­sdienst für ihr geplantes Verbot. Dieser hat das Regierungs­vorhaben geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass ein Kopftuchve­rbot rechtlich zulässig wäre. Die geplante Vereinbaru­ng, wonach Kindern „das Tragen vonweltans­chaulich oder religiös geprägter Bekleidung“verboten werden soll, sei zwar ein Eingriff in die Grundrecht­e, heißt es im Papier, das der Kleinen Zeitung vorliegt. Zulässig sei dieser jedoch, wenn es um den Schutz der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung sowie dermoral gehe.

Der Verfassung­sdienst begründet seine Analyse mit bisherigen Entscheidu­ngen des Europäisch­en Gerichtsho­fes für Menschenre­chte. Dieser habe „in einer Reihe von Fällen das Verbot des Tragens religiöser Symbole und Bekleidung für zulässig erachtet“. Die vorgeschla­gene Bestimmung sei also „grundsätzl­ich zulässig und mit den genannten Verfassung­sbestimmun­gen vereinbar“. Christina Traar

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