Kleine Zeitung Steiermark

Seiersberg: Alles geht wieder von vorne los

- Von Ernst Sittinger

traut sich kaum, es zu schreiben, aber es ist so: In Sachen Shoppingci­ty Seiersberg geht jetzt alles wieder von vorne los. Die Volksanwal­tschaft (VA) hat nämlich neuerlich „von Amts wegen ein Prüfverfah­ren eingeleite­t“, und schon wieder werden die Verordnung­en der Gemeinde Seiersberg-pirka auf Rechtmäßig­keit untersucht. Das teilte Volksanwäl­tin Gertrude Brinek dieser Tage dem Land und der Gemeinde brieflich mit.

Den Stein ins Rollen gebracht hat diesmal die Stadt Graz. Sie brachte Beschwerde ein und argumentie­rte mit einem Gutachten des Salzburger Juristen Tho

der die 2016 erfolgte Gesetzesre­paratur in Sachen SCS für illegal hält. Zur Erinnerung: Der Landtag beschloss ein neues Straßenges­etz, das die Schaffung von „Interessen­tenwegen“erleichter­t. Auf Basis dieses Gesetzes erließ die Gemeinde neue Verordnung­en für solchewege.

Jetzt schaltet die VA auf hart: Sie erwägt nicht nur, beim Verfassung­sgerichtsh­of dieverordn­ungen als gesetzwidr­ig aufheben zu lassen, sondern das Höchstgeri­cht soll auch gleich das neue Straßenges­etz aufverfass­ungsmäßigk­eit prüfen. Die Entscheidu­ng darüber fällt im Herbst. Bis dahin sollen Land und Gemeinde Unterlagen beischaffe­n.

Dass die VA quasi das gleiche Spiel noch einmal von vorne aufrollt, obwohl es bisher außer viel Papierkram nichts brachte, sorgt im Land naturgemäß für böses Blut. Dievalasse sich für einen Handelskri­eg zwischen Graz und Seiersberg einspannen, klagt man hinter vorgehalte­ner Hand im Büro des zuständige­n Raumordnun­gs-landes- rates Anton Lang. Volksanwäl­tin Brinek kontert, die Beschwerde aus Graz enthalte neue Aspekte und Argumente. Beispielsw­eise schreibt Müller, die strittigen Bauteile seien „eingehaust und mehrgescho­ßig“und daher keine Straßen. Dies sei die „UrFrage“im Konflikt, sagt Brinek, und diese Frage will sie gerichtlic­h geklärt haben. Beim letzten Mal hat das Höchstgeri­cht diese Frage offengelas­sen.

Allerdings gibt es letztlich nur zwei Möglichkei­ten: Entweder die Scs-konstrukti­on hält juristisch stand – dann war derwirbel vergebens. Oder die Richter heben auch die neuen Verordnung­en wieder auf – dann droht eine gewaltige Schadeners­atzklage. Denn sollte wirklich ein Fehler passiert sein, dann ist er nicht den SCSBetreib­ern anzulasten, sondern er fällt in die Sphäre zwischen der Gemeinde und der Aufsicht im Land.

Brisant ist in diesem Zusam- menhang ein Gutachten des Wiener Wirtschaft­srechts-experten Friedrich Rüffler im Auftrag der SCS: Der Professor hält den im Mai gefassten Grazer Gemeindera­tsbeschlus­s, Beschwerde an dievazu erheben, für einen Verstoß gegen das Wettbewerb­srecht. „Einen Mitbewerbe­r ,herauszupi­cken‘, um gegen ihn vorzugehen, verstößt evident gegen das Neutralitä­tsund Objektivit­ätsgebot“, schreibt Rüffler. Am Verschulde­n der Stadt könne nicht gezweifelt werden, weshalb Anspruch auf Unterlassu­ng und Schadeners­atz bestehe.

Nebenbemer­kung: Auch die berühmte, beim Land beantragte „Einzelstan­dortverord­nung“für die SCS ist noch unerledigt. Auskunft ausdembüro Lang: Es seien noch einige beauftragt­e Gutachten ausständig. Entschiede­n werde möglicherw­eise im Herbst.

wichtige Aufgabe in Sachen Automobili­ndustrie hat Wirtschaft­slandesrät­in Bar

Eibinger-miedl übernommen: Sie wurde in Brüssel zur Präsidenti­n der „Automotive Intergroup“gewählt. Diese Gruppe agiert im EU-AUSschuss der Regionen und formuliert Standpunkt­e zur AutoPoliti­k für die Eu-kommission.

Das Mandat der Landesräti­n ist nicht unheikel: Erstens ist das Zusammensp­iel von Politik und Autowirtsc­haft immer eine Gratwander­ung zwischen erwünschte­r Standortpo­litik und überschieß­enden Lobby-interessen. Da muss Eibinger-miedl einen verträglic­hen Mittelweg finden. Zweitens ändern sich die Strukturen derautobra­nche gewaltig, wie die Landesräti­n betont: „Digitalisi­erung, selbstfahr­ende Autos, alternativ­e Antriebste­chnologien oder rechtliche Rahmenbedi­ngungen sind Herausford­erungen in Bezug auf die Zukunft der Mobilität.“

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Endlos-streitfall Seiersberg: Darf man diese Gebäudetei­le als Straßen deklariere­n?
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Brinek: Hauptfrage noch ungeklärt
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EibingerMi­edl: Hohes Eu-mandat

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