Seiersberg: Alles geht wieder von vorne los
traut sich kaum, es zu schreiben, aber es ist so: In Sachen Shoppingcity Seiersberg geht jetzt alles wieder von vorne los. Die Volksanwaltschaft (VA) hat nämlich neuerlich „von Amts wegen ein Prüfverfahren eingeleitet“, und schon wieder werden die Verordnungen der Gemeinde Seiersberg-pirka auf Rechtmäßigkeit untersucht. Das teilte Volksanwältin Gertrude Brinek dieser Tage dem Land und der Gemeinde brieflich mit.
Den Stein ins Rollen gebracht hat diesmal die Stadt Graz. Sie brachte Beschwerde ein und argumentierte mit einem Gutachten des Salzburger Juristen Tho
der die 2016 erfolgte Gesetzesreparatur in Sachen SCS für illegal hält. Zur Erinnerung: Der Landtag beschloss ein neues Straßengesetz, das die Schaffung von „Interessentenwegen“erleichtert. Auf Basis dieses Gesetzes erließ die Gemeinde neue Verordnungen für solchewege.
Jetzt schaltet die VA auf hart: Sie erwägt nicht nur, beim Verfassungsgerichtshof dieverordnungen als gesetzwidrig aufheben zu lassen, sondern das Höchstgericht soll auch gleich das neue Straßengesetz aufverfassungsmäßigkeit prüfen. Die Entscheidung darüber fällt im Herbst. Bis dahin sollen Land und Gemeinde Unterlagen beischaffen.
Dass die VA quasi das gleiche Spiel noch einmal von vorne aufrollt, obwohl es bisher außer viel Papierkram nichts brachte, sorgt im Land naturgemäß für böses Blut. Dievalasse sich für einen Handelskrieg zwischen Graz und Seiersberg einspannen, klagt man hinter vorgehaltener Hand im Büro des zuständigen Raumordnungs-landes- rates Anton Lang. Volksanwältin Brinek kontert, die Beschwerde aus Graz enthalte neue Aspekte und Argumente. Beispielsweise schreibt Müller, die strittigen Bauteile seien „eingehaust und mehrgeschoßig“und daher keine Straßen. Dies sei die „UrFrage“im Konflikt, sagt Brinek, und diese Frage will sie gerichtlich geklärt haben. Beim letzten Mal hat das Höchstgericht diese Frage offengelassen.
Allerdings gibt es letztlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Scs-konstruktion hält juristisch stand – dann war derwirbel vergebens. Oder die Richter heben auch die neuen Verordnungen wieder auf – dann droht eine gewaltige Schadenersatzklage. Denn sollte wirklich ein Fehler passiert sein, dann ist er nicht den SCSBetreibern anzulasten, sondern er fällt in die Sphäre zwischen der Gemeinde und der Aufsicht im Land.
Brisant ist in diesem Zusam- menhang ein Gutachten des Wiener Wirtschaftsrechts-experten Friedrich Rüffler im Auftrag der SCS: Der Professor hält den im Mai gefassten Grazer Gemeinderatsbeschluss, Beschwerde an dievazu erheben, für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. „Einen Mitbewerber ,herauszupicken‘, um gegen ihn vorzugehen, verstößt evident gegen das Neutralitätsund Objektivitätsgebot“, schreibt Rüffler. Am Verschulden der Stadt könne nicht gezweifelt werden, weshalb Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz bestehe.
Nebenbemerkung: Auch die berühmte, beim Land beantragte „Einzelstandortverordnung“für die SCS ist noch unerledigt. Auskunft ausdembüro Lang: Es seien noch einige beauftragte Gutachten ausständig. Entschieden werde möglicherweise im Herbst.
wichtige Aufgabe in Sachen Automobilindustrie hat Wirtschaftslandesrätin Bar
Eibinger-miedl übernommen: Sie wurde in Brüssel zur Präsidentin der „Automotive Intergroup“gewählt. Diese Gruppe agiert im EU-AUSschuss der Regionen und formuliert Standpunkte zur AutoPolitik für die Eu-kommission.
Das Mandat der Landesrätin ist nicht unheikel: Erstens ist das Zusammenspiel von Politik und Autowirtschaft immer eine Gratwanderung zwischen erwünschter Standortpolitik und überschießenden Lobby-interessen. Da muss Eibinger-miedl einen verträglichen Mittelweg finden. Zweitens ändern sich die Strukturen derautobranche gewaltig, wie die Landesrätin betont: „Digitalisierung, selbstfahrende Autos, alternative Antriebstechnologien oder rechtliche Rahmenbedingungen sind Herausforderungen in Bezug auf die Zukunft der Mobilität.“