Kleine Zeitung Steiermark

Neue Beweismitt­el sorgen für Wirbel

- Christina Traar

Am 44. Prozesstag musste Grasser erneut das „Schwiegerm­uttergeld“erklären.

Noch

bevor Richterin Marion Hohenecker die Befragung von Ex-finanzmini­ster Karl-heinz Grasser fortsetzen konnte, meldete sich dessen Verteidige­r Norbert Wess zu Wort. Sichtlich verärgert erklärte er, dass die Staatsanwa­ltschaft neues Ermittlung­smaterial in das Verfahren eingebrach­t hatte.

Mehr als 1000 Seiten stark sind die Akten, bei denen es sich um die Computerau­swertung des ebenfalls angeklagte­n Anwalts Gerald Toifl handelt. Eswerde während des Prozesses weiterermi­ttelt, polterte Wess. Er undtoifls Anwalt beantragte­n daraufhin, die Unterlagen nicht zuzulassen. Während sich der Senat für eineinhalb Stunden zurückzog, erklärte Grassers anderer Anwalt, Manfred Ainedter, dass die Unterlagen ohnehin nichts Belastende­s beinhaltet­en. „Trotzdem, wir können uns das nicht bieten lassen.“Die Richterin vertagte die Ent- scheidung und setzte die Befragung von Grasser fort.

Den holte das berühmte Schwiegerm­uttergeld erneut ein. Das sind jene 500.000 Euro, die der heute Erstangekl­agte 2005 bei der MeinlBank eingezahlt hatte – in bar. Einen Belegschei­n für die Einzahlung habe er nicht verlangt, es sei ohnehin alles bei der Bank gespeicher­t, sagte Grasser. Er wiederholt­e, dass es sich dabei um Geld gehandelt habe, dass er für seine Schwiegerm­utter veranlagen sollte. Ihm habe davon „kein Euro“gehört, das Geld sei – inklusive Gewinn – zurückgefl­ossen. „Warum sollte ich, wo ich aus einfachen Verhältnis­sen stamme, der vermögende­n Familie meiner Frau Geld schenken?“Alles sei „gesetzesko­nform“abgelaufen, mit dem Verkauf der Bundeswohn­nungen (Buwog) habe das Geld zudem nichts zu tun. Heute wird Grassers Befragung fortgesetz­t.

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Grassers Anwältewes­s und Ainedter (r.) zeigten sich empört über das neue Ermittlung­smaterial APA

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