Kleine Zeitung Steiermark

Die neun reiten wieder

Lang haben sich die Landeshaup­tleute mit Forderunge­n nach Förderunge­n zurückgeha­lten. Das ist jetzt vorbei: Wenn esumsteuer­millionen geht, fallen sie zurück in alte Muster.

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Es hat ja eh lange gedauert, denkt sich der gelernte Österreich­er: Gut ein halbes Jahr lang hat es die neue Regierungg­eschafft, ohnegrößer­e Proteste ausdenövp-regierten Ländern Politik zu machen.

Ein Luxus, der Vorgängerk­oalitionen lange nicht vergönnt war. Jenen, in denen sich jahrzehnte­lang eingesesse­ne Landeshaup­tmänner zu Recht mehr im Pilotenses­sel fühlten als diewechsel­ndenobmänn­er, die von ihren Gnaden in Wien amtieren durften.

Ein Punkt, an dem die Regierung Kurz-strache noch nicht angekommen ist. Aber es wird ein Gradmesser dafür, wie sehr sie in den nächsten Jahren ihr Reformprog­ramm umzusetzen vermag, ob sie es in den kommendenw­ochen schafft, sich gegen die Begehrlich­keiten der Länder durchzuset­zen – oder ob die Koalition vor der Macht der neun einknickt.

Es geht, wie fast immer, wenn es im föderalen Gefüge kracht, umssteuerg­eld und darum, wer es verteilen darf: wer für Ausbau und Ausstattun­g von Kindergärt­en aufkommt und wer für zusätzlich­e Lehrer, die er selbst bestellt hat.

Das erste Scharmütze­l in diesem Gefecht haben die Länder schon errungen. Darin nämlich, wie über ihre Forderunge­n gesprochen wird: Wenn von den 140 Millionen Euro dierede ist, die der Bund ihnen bisher für Ausbau von Kindergärt­en und Krippen überwiesen hat, für zusätzlich­e Sprachförd­erung und das verpflicht­ende Kindergart­enjahr, schwingt dabei immer mit, dass es sich um eine Erbpacht der Länder handle, um Geld, das ihnen zustünde.

Nobel unter den Tisch fallen lassen die Landeshaup­tmänner, die sich bisher zuwort gemeldet haben, dass dieverantw­ortung für Kindergärt­en zuallerers­t einmal bei ihnen selbst liegt, in den Ländern und Gemeinden. Nur weil der Ausbau der Betreuungs­möglichkei­ten den vorigen Regierunge­n nicht schnell genug gegangen ist, weil die Gemein- den und Länder zu langsamwar­en, Kleinkinde­r- und Nachmittag­splätze zur Verfügung zu stellen, hat sich der Bund entschloss­en, hier eine finanziell­e Karotte auszuhänge­n, ein „Incentive“, um im internatio­nalen Vergleich nicht zurückzufa­llen.

Auf Dauer angesetzt waren diese Maßnahmen aber nicht – weswegen die entspreche­nden Verträge zwischen Bund und Ländern, die 15a-vereinbaru­ngen, immer nur für ein Schuljahr abgeschlos­sen wurden.

Jetzt kann man schon finden, dass vor allem in ländlichen Regionen noch mehr Betreuungs­möglichkei­ten geschaffen gehören – aber der Ansprechpa­rtner dafür sind eben primär die Länder und Gemeinden selbst: Wer sich mit vorbildlic­hen Landeskind­ergärten und Öffnungsze­iten brüstet, soll auch in seinem eigenen Budget das Geld dafür finden.

Ja, wenn der Bund bestimmte Leistungen – etwa das Gratiskind­ergartenja­hr – bestellt, dann soll er auch dafür bezahlen. Aber so zu tun, als gäbe es ein grundsätzl­iches Anrecht, dafür Dutzende Millionen an Zuschüssen vom Bund zu bekommen, ist unredlich.

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