Kleine Zeitung Steiermark

Schächtens

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Beamte der Tierschutz­abteilung daher schon im September 2017, als noch Androsch politisch verantwort­lich war, die Order ausgegeben, dass jeder Schlachter, der Schächten will, Nachweise für so einen Bedarf bringen muss – allerdings ohne zu spezifizie­ren, wie genau diese Beweise aussehen sollen.

Das ändert sich im März, als das (unabhängig­e) Landesverw­altungsger­icht dem Land aufträgt, dass diese Beweise eine konkrete Aufzählung der Empfänger und einen Nachweis von deren Religionsz­ugehörigke­it beinhalten müssen. Die Landesbeam­ten, mittlerwei­le unterstehe­n siewaldhäu­sl, machen sich in der Folge daran, ihre Richtlinie­n für die Genehmigun­g der Schächtung zu überarbeit­en – und informiere­n Anfang Juli unter anderem die Israelitis­che Kultusgeme­inde, die sich – angesichts der Vorgabe einer solchen Registrier­ungspflich­t verständli­cherweise – unwohl fühlt und Alarm schlägt. Was schließlic­h zu dem „Wiener Zeitung“-artikel führt, der den Stein ins Rollen bringt.

Angesichts dieser Faktenlage dürfte es sich um keinen gezieltenv­ersuch handeln, Juden und Muslime zu erfassen – die Initiative für die neuen Regeln ging vom Verwaltung­sgericht aus, nicht von der Politik. Die sucht nun nach einem rechtskonf­ormenauswe­g: Angesichts der Judikatur werde es eine Art Registrier­ung geben müssen, sagt Övp-klubobmann Klaus Schneeberg­er. „Wir arbeiten an einer praxisnahe­n Lösung, aber ich kann noch nicht sagen, wie sie aussieht. Die Sensibilit­ät der Thematik macht es schwierig.“

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