Schächtens
Beamte der Tierschutzabteilung daher schon im September 2017, als noch Androsch politisch verantwortlich war, die Order ausgegeben, dass jeder Schlachter, der Schächten will, Nachweise für so einen Bedarf bringen muss – allerdings ohne zu spezifizieren, wie genau diese Beweise aussehen sollen.
Das ändert sich im März, als das (unabhängige) Landesverwaltungsgericht dem Land aufträgt, dass diese Beweise eine konkrete Aufzählung der Empfänger und einen Nachweis von deren Religionszugehörigkeit beinhalten müssen. Die Landesbeamten, mittlerweile unterstehen siewaldhäusl, machen sich in der Folge daran, ihre Richtlinien für die Genehmigung der Schächtung zu überarbeiten – und informieren Anfang Juli unter anderem die Israelitische Kultusgemeinde, die sich – angesichts der Vorgabe einer solchen Registrierungspflicht verständlicherweise – unwohl fühlt und Alarm schlägt. Was schließlich zu dem „Wiener Zeitung“-artikel führt, der den Stein ins Rollen bringt.
Angesichts dieser Faktenlage dürfte es sich um keinen gezieltenversuch handeln, Juden und Muslime zu erfassen – die Initiative für die neuen Regeln ging vom Verwaltungsgericht aus, nicht von der Politik. Die sucht nun nach einem rechtskonformenausweg: Angesichts der Judikatur werde es eine Art Registrierung geben müssen, sagt Övp-klubobmann Klaus Schneeberger. „Wir arbeiten an einer praxisnahen Lösung, aber ich kann noch nicht sagen, wie sie aussieht. Die Sensibilität der Thematik macht es schwierig.“